Mord am OLG-Teich: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Urteil wurde am [[29. Juni]] gefällt. Simon S. wurde zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 25-jährige Frau im September 2021 erstochen hatte, um sich sexuell an ihr zu befriedigen: „Nur das erklärt diese Tat […] wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so der Vorsitzende. Das Gericht habe die Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur zur Behandlung der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten angeordnet, sondern vor allem zum Schutz der Allgemeinheit.<ref name="wade-22-06-29"/>
Das Urteil wurde am [[29. Juni]] gefällt. Simon S. wurde zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 25-jährige Frau im September 2021 erstochen hatte, um sich sexuell an ihr zu befriedigen: „Nur das erklärt diese Tat […] wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so der Vorsitzende. Das Gericht habe die Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur zur Behandlung der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten angeordnet, sondern vor allem zum Schutz der Allgemeinheit.<ref name="wade-22-06-29"/>


Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Ziel der Revision ist die Klärung der Frage, ob das vom Schwurgericht Dortmund angenommene Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs tatsächlich erfüllt worden ist.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mord-am-olg-teich-verteidigung-geht-in-revision-das-sind-die-gruende-91661350.html Wa.de vom 11. Juli 2022]</ref>
Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Ziel der Revision war die Klärung der Frage, ob das vom Schwurgericht Dortmund angenommene Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs tatsächlich erfüllt worden ist.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mord-am-olg-teich-verteidigung-geht-in-revision-das-sind-die-gruende-91661350.html Wa.de vom 11. Juli 2022]</ref>


Am 26. Juli 2023 wurde über den WA bekannt, dass das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. Juni 2022 in Teilen vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 28. Februar 2023 aufgehoben wurde und die Strafsache neu verhadelt werden muss. Daran, dass Simon S. der Täter ist, rüttelt auch der BGH nicht, wohl aber an der Motivlage und den Einschätzungen zur Schuldfähigkeit. Das Landgericht habe seine Annahmen hierzu nicht rechtsfehlerfrei begründet, erklärte der BGH seine Entscheidung.<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/hamm-hannah-s-rechtsfehler-bgh-urteil-nach-mord-im-olg-park-ueberwiegend-aufgehoben-zr-92424696.html Wa.de vom 26. Juli 2023]</ref>
Am 26. Juli 2023 wurde über den WA bekannt, dass das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. Juni 2022 in Teilen vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 28. Februar 2023 aufgehoben wurde und die Strafsache neu verhadelt werden muss. Daran, dass Simon S. der Täter ist, rüttelt auch der BGH nicht, wohl aber an der Motivlage und den Einschätzungen zur Schuldfähigkeit. Das Landgericht habe seine Annahmen hierzu nicht rechtsfehlerfrei begründet, erklärte der BGH seine Entscheidung.<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/hamm-hannah-s-rechtsfehler-bgh-urteil-nach-mord-im-olg-park-ueberwiegend-aufgehoben-zr-92424696.html Wa.de vom 26. Juli 2023]</ref>

Version vom 26. Juli 2023, 21:28 Uhr

Nahe des Teichs im Ahsepark wurde der Leichnam der jungen Frau entdeckt
Nahe des Teichs im Ahsepark wurde der Leichnam der jungen Frau entdeckt

Als Mord am OLG-Teich oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des WA der Mord an der 25-jährigen Hannah S. aus Hamm am Sonntag des 19. September 2021 bezeichnet. Der Name rührte daher, dass ihr Leichnam nur wenig später im Ahsepark am Oberlandesgericht aufgefunden wurde.

Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.

Tathergang

Das Opfer, Hannah S. (25),[1] hatte mit Freunden bis in den frühen Morgen des 19. September auf der Südstraße („Meile“) in der Diskothek Saloon Cheyenne[2] gefeiert. Nur wenige Minuten, nachdem Sie mit einer Freundin den Nachhauseweg angetreten und sich von dieser nahe des Bärenbrunnens verabschiedet hatte, muss sie gegen 6 Uhr nahe des Otto-Krafft-Platzes auf ihren Mörder getroffen sein.[3]

Ihr Leichnam wurde bereits gegen 6:45 Uhr von Passanten entdeckt. Die junge Frau war nur noch mit ihrem Oberteil bekleidet. Offenbar hatte der Täter sie zur sexuellen Befriedigung entkleidet und Fotos angefertigt.[4] Im späteren Strafprozess wurde schließlich klargestellt, dass der Fundort der Leiche nicht der Tatort war. Der direkte Nachhauseweg für Hannah S. wäre über den OLG-Park mit einem massiven Umweg verbunden gewesen. Des Weiteren wurden Schleifspuren festgestellt, die belegen, dass die Leiche nachträglich zum Teich gezogen wurde.

Täter

Schon am Montag nach der Tat[5] konnte Simon S., ein einschlägig vorbestrafter 27-Jähriger aus dem Hammer Süden, der offenbar jahrelang wahllos Frauen nachgestellt hatte,[6] als Tatverdächtiger vorläufig festgenommen werden.[7] S. bestritt den Tatvorwurf und wurde zunächst entlassen, aber bereits am Mittwoch des 22. September als dringend Tatverdächtiger erneut festgenommen und am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ.[5]

Unter den Fingernägeln der Toten konnten DNA-Spuren von Simon S. nachgewiesen werden. Außerdem wurde ein Messer mit dem Blut des Opfers in seiner Wohnung gefunden.[8] Forensikern der Polizei gelang es zudem, Fotos der Toten auf seinem Handy wiederherzustellen.[4]

Aus der Untersuchungshaft heraus soll S. seinem Vater einen Brief geschrieben haben, in dem er die Tat einräumt. Hierin soll er außerdem von einer ausufernden „Sexsucht“ berichtet haben.[9]

Strafprozess

Die Staatsanwaltschaft Dortmund erhob im Januar 2022 Anklage wegen Mordes.[10] Die Gerichtsverhandlung begann 15. März vor dem Dortmunder Landgericht und war zunächst auf sechs Verhandlungstage angesetzt.

Zu Irritationen führte im Laufe des Verfahrens, dass einer der Schöffen mehrfach in den Verhandlungen eingeschlafen sein soll. Schließlich wurde er jedoch nicht für befangen erklärt. Diese Entscheidung wurde vom Anwalt des Angeklagten, Dennis Kocker, als falsch bewertet. Aufgrund dieser Vorfälle musste schließlich der letzte Verhandlungstag wiederholt werden.[11]

Während des Prozesses wurde ein Gutachten der renommierten psychiatrischen Gutachterin Nalah Saimeh verlesen. Diese diagnostizierte bei dem Angeklagten eine Borderline-Persönlichkeitsstörung und betonte die Behandlungsbedürftigkeit des Angeklagten, da bei ihm „Sexualität und Wut eng aneinander gekoppelt“ seien.[9]

Die Plädoyers wurden am 27. Juni gehalten. Die Staatswanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft sowie eine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Eine lebenslange Haftstrafe sei nur deshalb ausgeschlossen, weil der Mann zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig war. Anders bewertete dagegen der Vertreter der Hinterbliebenen den Fall: Der Angeklagte habe den Mord geplant und mit der Bluttat unendliches Leid über die Familie gebracht, hieß es in seinem Plädoyer. Erstmals in der Hauptverhandlung räumte auch die Verteidigung des Angeklagten ein, dass der Angeklagte der Täter ist. Die Verteidiger Dennis Kocker und Benedict Heiermann beantragten jedoch nur eine Verurteilung wegen Totschlags, da der genaue Tathergang unklar sei, auch weil der Angeklagte im Prozess geschwiegen habe. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Behandlung der Borderline-Persönlichkeitsstörung des Beschuldigten hielt Kocker ebenfalls für gerechtfertigt. Der Angeklagte dagegen schwieg, mit Ausnahme einer auf einen Aktenordner geschriebenen Botschaft („Es tut mir leid“),[4] bis zum Prozessende: „Ich habe keine Worte, ich habe nichts zu sagen.“[12]

Das Urteil wurde am 29. Juni gefällt. Simon S. wurde zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 25-jährige Frau im September 2021 erstochen hatte, um sich sexuell an ihr zu befriedigen: „Nur das erklärt diese Tat […] wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so der Vorsitzende. Das Gericht habe die Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur zur Behandlung der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten angeordnet, sondern vor allem zum Schutz der Allgemeinheit.[4]

Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Ziel der Revision war die Klärung der Frage, ob das vom Schwurgericht Dortmund angenommene Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs tatsächlich erfüllt worden ist.[13]

Am 26. Juli 2023 wurde über den WA bekannt, dass das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. Juni 2022 in Teilen vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 28. Februar 2023 aufgehoben wurde und die Strafsache neu verhadelt werden muss. Daran, dass Simon S. der Täter ist, rüttelt auch der BGH nicht, wohl aber an der Motivlage und den Einschätzungen zur Schuldfähigkeit. Das Landgericht habe seine Annahmen hierzu nicht rechtsfehlerfrei begründet, erklärte der BGH seine Entscheidung.[14]

Podcast

Im Podcast „Ohne Bewährung”, der von audiowest und den Ruhr Nachrichten betrieben wird, wird der Fall unter dem Titel „Ich bin dein Albtraum“ erzählt und wiedergegeben.

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Einzelnachweise