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Urkunde 1550 Mai 2

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Jurgen Harkotter bevollmächtigt in einer am 2. Mai 1550 in Rolßberg in Livland ausgestellten Urkunde zugleich im Namen seines Bruders Hinrick seinen nach Hause reisenden Bruder Hermann Harkotter mit seinem resp. ihrem väterlichen Gut nach eigenem Gutdünken zu verfahren.

Ausfertigung

Die Urkunde ist in einer weiteren Urkunde des Freigrafen und Richters zu Heessen Johann Selter vom 25. August 1552 enthalten.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch

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