Cevdet Gürle: Unterschied zwischen den Versionen
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Über seinen Strafverteidiger ließ Gürle 2022 nach Anklageerhebung gegenüber dem WA mitteilen, dass er die Vorwürfe nach wie vor bestritt.<ref name="wade-2022-04">[https://www.wa.de/hamm/vorwurf-der-wahlfaelschung-pro-hamm-chef-cevdet-guerle-offiziell-angeklagt-91502151.html Frank Lahme: „Pro-Hamm-Chef Gürle offiziell angeklagt – »Wahlfälschung«“ in: Wa.de vom 26. April 2022]</ref> | Über seinen Strafverteidiger ließ Gürle 2022 nach Anklageerhebung gegenüber dem WA mitteilen, dass er die Vorwürfe nach wie vor bestritt.<ref name="wade-2022-04">[https://www.wa.de/hamm/vorwurf-der-wahlfaelschung-pro-hamm-chef-cevdet-guerle-offiziell-angeklagt-91502151.html Frank Lahme: „Pro-Hamm-Chef Gürle offiziell angeklagt – »Wahlfälschung«“ in: Wa.de vom 26. April 2022]</ref> | ||
=== Einstellung === | |||
Bei Prozessbeginn am [[28. August]] wurde das Verfahren im Einvernehmen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft eingestellt. Es kam noch zur Verlesung der Anklageschrift, danach wurden die geladenen Zeugen aber wieder abbestellt. Zwar sei es im Fall eines 17-Jährigen, der offenbar den Stimmzettel einer Mitschülerin ausgefüllt hatte, [[2020]] zur Verurteilung gekommen, dies sei aber der einzige Fall gewesen. Zudem sei Gürle auch nicht vorbestraft, sodass drei Jahre nach der Wahl aus Sicht der Anklage kein öffentliches Interesse an einem weiteren Verfahren bestehe. Die Einstellung des Verfahrens stellt im Übrigen kein Schuldeingeständnis dar.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/anstiftung-zur-wahlfaelschung-kurzer-prozess-um-pro-hamm-chef-guerle-92486633.html „Anstiftung zur Wahlfälschung? Kurzer Prozess um „Pro-Hamm“-Chef Gürle“] in: wa.de vom 28. August 2023</ref> | Bei Prozessbeginn am [[28. August]] wurde das Verfahren im Einvernehmen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft eingestellt. Es kam noch zur Verlesung der Anklageschrift, danach wurden die geladenen Zeugen aber wieder abbestellt. Zwar sei es im Fall eines 17-Jährigen, der offenbar den Stimmzettel einer Mitschülerin ausgefüllt hatte, [[2020]] zur Verurteilung gekommen, dies sei aber der einzige Fall gewesen. Zudem sei Gürle auch nicht vorbestraft, sodass drei Jahre nach der Wahl aus Sicht der Anklage kein öffentliches Interesse an einem weiteren Verfahren bestehe. Die Einstellung des Verfahrens stellt im Übrigen kein Schuldeingeständnis dar.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/anstiftung-zur-wahlfaelschung-kurzer-prozess-um-pro-hamm-chef-guerle-92486633.html „Anstiftung zur Wahlfälschung? Kurzer Prozess um „Pro-Hamm“-Chef Gürle“] in: wa.de vom 28. August 2023</ref> | ||