Urkunde 1761 Mai 22

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Die Eheleute von Westhoven nehmen am 22. Mai 1761 ein Darlehn über 1500 Reichstaler auf.

Regest

Die Eheleute Christoph Friederich von Westhoven und Gudula Johanna von Düngellen bekunden, dass sie von den Eheleuten Kriegsrat Friederich Sudhauss in Gegenwart des Landgerichtsassessors J. M. Bielefeldt zu Hamm heute ein Darlehn von 1500 Reichstaler zu 4% erhalten haben. Dieses will von Westhoven. Königlich Preußischer Hauptmann bei dem Frei-Bataillon des Obristleutnants von Bequinolle, insbesonders für die Ausrüstung seiner Kompagnie verwenden. Zur Sicherstellung der Zinsen verpfänden sie insbesonders die beiden Höfe Gruse zu Hordel und Grasdick zu Hunthumb, welche der Ehefrau durch ihren Vater zugefallen sind. Sie versprechen, nicht nur das Landgericht zu Hamm, sondern auch zu Bochum zur Bestätigung dieser Pfandverschreibung, wie auch zur Eintragung in die Grund- und Hypothekenbücher auf Ersuchen der Gläubiger zu veranlassen.

Die Eheleute v. Westhoven siegeln, Unterschriften: C. F. von Westhoven. G. J. de Westhoven nee de Düngellen, J. M. Bielefelds.

Standort

Urkunden des Archivs der Stadt Wanne-Eickel [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Ernst Symann: Die Urkunden des Stadtarchives Wanne-Eickel, 1601 - 1780. Wanne 1929 (Veröffentlichungen des Stadtarchives Wanne-Eickel, Band II Heft 2)