Urkunde 1646 Oktober 8

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Die Eheleute Goswin Conrad von Ketteler und Theodora Alexandrina von Ketteler verschreiben dem Rotger Diepenbrock und seiner Frau eine Rente von 6 % über eine Restschuld von 400 Reichtalern. Diese Restschuld stammt aus demn Kauf von Haus Heidemühle durch Goswin von Ketteler, Vater der Theodora Alexandrina.

Regest

Die Eheleute Goswin Conradt Freiherr von Ketteler und Assen, Herr zu Hovestadt, Schulenburg und Merklinghausen, Pfandherr des Amts Oestinghausen, und Theodora Alexandrina Freifrau von Ketteler, Lage und Assen, Frau zu Hovestadt, bekennen, daß ihr verstorbener Vater Goswin Freiherr von Ketteler am 30. November 1628 wegen verschiedener beim Ankauf des Hauses (Ober-)Heidemühle benötigter Ausgaben dem Rotger Diepenbrock, beim Reichskammergericht immatrikulierten Notar, und dessen Frau Gertrudt Holstein laut darüber ausgestellter Urkunde und dann aufgrund einer am 19. Juni 1635 durch Conradt Wincke, Georg Marquart und Johan Clot, Amtmann, Richter bzw. Burggraf zu Assen und Hovestadt, als Bevollmächtigten gehaltenen Abrechnung 781 Rtlr. 14 Schilling und 6 Pfennige schuldig geworden ist. Da die Bezahlung aus verschiedenen Gründen nicht erfolgte, hat der Gläubiger vor dem Offizial zu Werl Klage erhoben und sich in die Pfandschaft des kurkölnischen Werler Salzzehnten immittieren lassen und bis heute aus diesem Zehnten Salz und Gelder empfangen. Bei der heutigen Abrechnung ist eine Restschuld von 400 Rtlr. festgestellt worden, für die nun künftig an Michaelis eine Rente von 6 % gezahlt werden soll. Zum Unterpfand setzen die Aussteller ihre Güter in den Stiften Münster und Köln, den Grafschaften Mark, Tecklenburg und Bentheim und in der Soester Börde und unterschreiben und siegeln.

Zeugen: Ludolph Gerlich und Bernhard Christoph Heiden, Amtmann bzw. Burggraf zu Assen.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen [1]

Anmerkungen

  1. Assen (Dep.), Urkunden, Nr. 2214

Siehe auch