Urkunde 1586 April 28
Am 28. April 1586 wird die Schule zu Kamen durch zahlreiche Schenkungen u.a. der Familie von Aldenbockum zu Herringen und der Familie von der Recke auf Haus Reck finanziell neu ausgestattet.
Regest
Johann und Diederich von Aldenboechum zur Heide und Herringen, resp. Droste zu Hoerde, Gebrüder, Diederich und Johan von der Recke zu Reck, Gebrüder, Drosten zu Unna und Camen, Dinxlachen und Schernbeck, Gerlach Greuter und Joachim Buxtropf, beide der Rechte Doctoren, Vater und Sohn, Bürgermeister zu Hamm und Camen, Heinrich Vogt, Richter zu Unna, Johann Schoumbergh, Pastor, Hermann Reinermann, Bürgermeister, Johann Bodde, Johan Knüst, Henrich Gerlichs und Johann Koepe, Bürger zu Camen, erklären, dass eine gute Schule jeder Stadt zu Nutzen und der geistlichen und weltlichen Obrigkeit nützlich und heilbringend sei. Die Schule der Stadt Camen sei aber seit längeren Jahren nicht verwaltet, und würde die Jugend übel erzogen und wachse als wilde Rancken auf. Dies habe hauptsächlich seinen Grund, weil die Mittel der Unterhaltung der Schuldiener zu gering seien und Kirche und Stadt wegen eigener Bedürftigkeit nicht zulegen können. Deshalb wollen sie zur Vermehrung der Schulrenten beisteuern und schenken:
1) Die Gebrüder von Aldenbochum die Vicarie im Hospital zu Camen nach Hingang oder Resignation ihres jetzigen Besitzers, des Vicars Engelbert Kotter, und bis dieser Fall eintritt je die Zinsen von 100 Thalern nämlich 6 Daler;
2) Die Gebrüder von der Reck je 300 Daler Kapital und 18 Thaler Zinsen;
3) Der Stadtrath zu Camen 200 Daler, angelegt bei Jost von der Reck, Drosten zu Lünen, davon 10 Thaler Rente;
4) Dr. Joachim Buxtropf 50 Daler, 3 Thaler Rente;
5) Dr. Gerlach Grüter 100 Thaler, 6 Thaler Rente;
6) Richter Henrich Vogt 100 Thaler, 6 Thaler Rente;
7) Pastor Schoumbergh 30 Thaler, 2 Thaler Rente;
8) Herman Reinermann 100 Thaler, 6 Thaler Rente;
9) Johann Bodde 30 Thaler, 2 Thaler Rente;
10) Henrich Gerlichs 30 Thaler, 2 Thaler Rente;
11) Johann Knüst 50 Thaler, 3 Thaler Rente;
12) Johann Koepe 30 Thaler, 2 Thaler Rente.
Die Schenker verpflichten sich, die Summen anzuweisen oder die Zinsen aus ihren Gütern halbjährlich auf Ostern und Michaelis zu entrichten. Aus den Renten sollen die Schuldiener besoldet werden und zwar soll der Primarius M. Anton Praetorius 45 Daler, der zweite M. Lambert Ulentorpius 45 Daler haben pro Jahr.
Der dritte M. Jost Timann hat eine genügende Competenz von der Stadt. Ausserdem erhalten die Schuldiener das Schulgeld, welches pro Person auf 4 ß pro Halbjahr gesetzt ist, und zwar bekommt der Rector die Hälfte und die zweite Hälfte die beiden anderen. Die künftige Einrichtung und Berufung zu der Schule soll denen von Aldenbochum und von der Reck und ihren Nachkommen, welche die Sitze zur Heyde, Herringen, Reck und das fürstliche Lehnhaus zu Camen innehaben, und dem Rath der Stadt Camen zustehen. Die Donation soll nur so lange Gültigkeit haben, als die Ausburger Confession in Camen in Uebung ist; sollte Camen durch die Obrigkeit oder von selbst zum leidigen Papstthum und dessen verführerischer abgöttischer Lehre zurückkehren, so sollen die Donatoren oder deren Erben alles zurücknehmen können.
Siegel der von Aldenbochum, Reck, Rath zu Camen, Dr. Grüter, Dr. Buxtropf und Richter Vogt, sowie unter Unterschrift der übrigen Schenker.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Bemerkungen
Die Urkunde ist u.a. durch die Erwähnung des Bürgermeisters Dr. Gerlach Grüter von stadtgeschichtlicher Bedeutung für Hamm.
Anmerkungen
- ↑ A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden