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Urkunde 1571 April 9

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Am 9. April 1571 quittieren die Eheleute Morrien gegenüber den Eheleuten von der Recke zu Haus Reck, das Heiratsgut für die Ehefrau erhalten zu haben.

Regest

Vor dem Richter Wilhelm Westhoff zu Camen bekennen Wilhelm Morien und Elisabeth von der Recke, Eheleute, dass sie von ihren Eltern Diederich von der Reck und Mechelt von Ossenbrock das Heirathsgut der Elisabeth erhalten hätten.

Zeugen: Hermann Frilinckhuss, Frone, Johann Ichterloe, Diener des Gerichts, Johann Bodde, Henrich von Rynern.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden

Siehe auch

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