Urkunde 1557 Juni 5
Gerd van Galen zu Ermelinghof (tho Ermelinckhaue) und seine Frau Mette verkaufen am 5. Juni 1557 an Johann Wybbeken [1], Propst zu St. Ilien [2] zu Münster für 300 rheinische Goldgulden eine erbliche Rente von 18 rheinischen Goldgulden. Sie verpflichten sich, die Rente jährlich am Pfingstsonntag in Münster auszuzahlen. Die Rente ist zahlbar aus ihrem freien unbelasteten Erbe, dem Eckholtes-Hof, gelegen im Kirchspiel Walstedde, in der Bauerschaft Hövel (Houell), ferner aus ihren sonstigen Besitzungen und Rechten. Zusammen mit den Verkäufern leistet Johann von der Recke zu Drensteinfurt (Drynnsteinuorde) als Mitschuldner Währschaft. Die Rente kann nach vorheriger halbjährlicher Ankündigung und Zahlung der fälligen Rente und aller Unkosten für 300 rheinische Goldgulden zum Zahlungstermin zurückgekauft werden.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [3]