Urkunde 1541 November 25
Dietrich von Galen zu Ermelinghof (tho dem Ermelinckhoue) und seine Frau Anna verkaufen am 25. November 1541 dem Jurgen Rodinckhus, Bürgermeister zu Hamm (Hamme), und seiner Frau Herteleff eine erbliche Rente von sechs oberländischen rheinischen Goldgulden, jährlich zahlbar am St. Katharinen-Tag 25. November (op sunt Catharinen dach der hilligenn junckfrouwen in deme wyntere).aus dem Moninckhof, der mit allem Zubehör im Kirchspiel Uentrop (Vntorpe) im Amt und Gericht von Hamm gelegen ist und Dietrich von Galen vom Kloster Überwasser zu Münster (van den junfferen to Ouerwater bynnen Munster) für 1300 oberländische rheinische Goldgulden verpfändet ist. Die Rente ist außerdem zahlbar von dem ebenfalls im Besitz des Ausstellers befindlichen Hoenhoevelshof, der mit allem Zubehör im Kirchspiel Hövel (Houell) im Amt und Gericht von Werne gelegen ist. Die beiden Höfe sind frei von allen Lasten, mit Ausnahme von Abgaben an die Kirche (kerckrecht), Bauerschaft (buerrecht) und Zehnten (tayntrecht). Der Hoenhoevelshof ist noch mit einer Schuld von 100 oberländischen rheinischen Goldgulden belastet, die den Brüdern Jaspar und Goddert Torck zu zahlen ist. Die Verkäufer und ihre Erben haften mit all ihrem beweglichen und unbeweglichen Besitz für die Zahlung der Rente und versprechen den Käufern Währschaft. Die Rente kann von den Verkäufern oder ihren Erben 14 Tage vor oder nach dem Zahlungstermin der fälligen Rente und der entstandenen Unkosten für 100 oberländische rheinische Goldgulden zurückgekauft werden.
Zeugen:
- Wilhelm von Swerinck, Priester
- Friedrich von Moirsbach, Bürger zu Hamm
- Bernd von Oelde, Küster zu Hövel.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten