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Urkunde 1533 August 30

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Gobell von Drechen, Richter zu Hamm und Rhynern, bekundet am 30. August 1533, Franz von Asscheberg zu Jesterlon habe anerkannt, dass die Zwietracht mit seinem Vater in einem Vergleich beendet worden sei und dass er darin übernommen habe, dem Vater alles Seitengefälle und alle Rechtstitel, so nicht auf Franzens Güter sprechen, auszuliefern.

Standort

LWL-Archivamt [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.), Byink, Urkunden Signatur 242
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