Hartleif Pyl

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Hartleif Pyl war Burgmann auf Burg Mark. Er ist zwischen 1310 und 1336 mehrfach urkundlich belegt.

Familie

Hartleif Pyl war mit einer Frau namens Ludmod verheiratet und hatte mindestens zwei Töchter. Eine Tochter Luidmod wohnte nachweislich 1334 noch bei den Eltern, während die Tochter Margarete mit Hermann von Neheim (Nehem) verheiratet war. Aus dieser Ehe gingen zwei Enkel des Hartleif Pyl hervor, nämlich Johann und Hartleif von Nehem.

Ob Hartleif Pyl mit dem für das Jahr 1289 erwähnten Hammer Richter Pil identisch oder verwandt ist, lässt sich aus der Urkundenlage nicht ermitteln.

Besitztümer

Eine frühe urkundliche Erwähnung des Knappen Hartlevus dictus Pil finden wir in einer Urkunde des Grafen Engelbert von der Mark aus dem Jahr 1310, in dem dieser die Übertragung des Hofes zur Geithe an das Kloster Kentrop bestätigt. [1]

Hartleif Pyl ist in den beiden überlieferten Urkunden aus dem Jahr 1314 im Stift Münster anzutreffen. Dazu passt, dass er einen Hof bei Davensberg besessen hat.

In späteren Jahren ist er als Burgmann der Burg Mark belegt (1334 und 1336) und ist im Besitz verschiedener Lehen. Neben einem Gut zu Serkingtorpe sind dabei seine Besitzung in und um Hamm hervorzuheben. Seinen Hauptsitz hatte er offenbar auf dem Hof Wilkinghof, dem späteren Hof Schulze Welkinghof. Dazu kam das Burglehen zur Mark, zu dem Einkünfte aus dem Hof zu Herringen, der Burgsitz zur Mark und ein Haus zu Hamm gehörten. Ausserdem besaß er einen Kotten zur Mark und zwei Erben im Kirchspiel Hövel, letztere verkaufte er noch zu Lebzeiten (15. April 1336). Das Haus und der Garten zur Mark ging als Schenkung an die Kirche zu Heessen.

Pilsholz

Zu seinen weiteren Besitztümern gehörte auch der Nachlass des Bertold von Tünnen, dessen Schwiegersohn er vermutlich war. In dieses Besitztum gehörte auch das Waldstück, dass unter dem Namen Pilsholz in späteren Zeiten bekannt wurde. Man könnte vermuten, dass der Name des Waldstücks auf seinen früheren Besitzer Pyl zurück geht. Eher wahrscheinlich ist jedoch die im Artikel genannte Erklärung.

Urkundliche Erwähnungen

Anmerkungne