Urkunde 1530 September 2

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Der Bürger von Hamm Johann Brecht macht am 2. September 1530 bekannt, dass Abt Johann ihn zugunsten seines Sohnes Albert mit dem Gut zu Huffte gen. Horninghof im Kirchspiel Kamen, das zuvor Viktor von der Recke, Neffe seines Sohnes, innehatte, zu Mannlehenrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt in Anwesenheit Dietrichs von der Recke zu Senden und Gottfrieds von Münster. Es siegelt Gottfried von Münster.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland [1]
Digitalisat unter archive.nrw

Siehe auch

Anmerkungen

  1. AA 0544 / Werden, Urkunden AA 0544, Nr. 1382