Urkunde 1602 März 23

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Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

Dietrich von der Recke zu Reck vermittelt am 23. März 1602 einen Vergleich zwischen Konrad von Bönen und seinem Schwiegersohn Dietrich von der Recke zu Uentrop.

Regest

Dietherich von der Reckh zu der Reckh, fürstlich klevischer und märkischer Rat, Drost zu Unna und Camen, vermittelt unter Zuziehung von Johann Huegenpoet zum Goeßewinckel, Jobst von Strunckede, Jobst von Lanßberg zu Erwite sowie der Doktoren der Rechte Georgh Kumpsthoff und Baltazar Zaen folgenden Vergleich zwischen Conradt von Bonen zu Berge und Overfeldt und seinem Schwiegersohn Dieterich von der Reckh zu Untorpf: Dietherich von der Reck behält die Verwaltung der Untorffschen Güter mit der Auflage, davon jährlich am 22.2.(Petri ad Cathedram) den Kindern aus seiner 1. Ehe mit Clara von Boenen Dieterich, Conradt und Matteiß bis zu deren Mündigkeit 350 Reichstaler zu zahlen und ihnen den ihm von dem v. Boenen erlegten halben Brautschatz in Höhe von 3000 Reichstaler auszukehren. Die 350 Reichstaler sind von den Kaufleuten, „so die weyde betreiben“, zu erheben und dem Drosten von der Reck und Georg von Boenen, Conradts Sohn, auszuhändigen, die sie für die Kinder anzulegen haben. Für diesen Betrag hat der von der Reck binnen 3 Wochen einen Hauptschuldner zu bestellen; über die dafür erforderliche Kaution hinaus darf er die Untorffschen Güter nicht belasten, sie auch nicht verkaufen. Die Kinder hat er auf seine Kosten zu erziehen und „an solche orter zu bestellen, das sie in aller tugendt und gottes forcht auferwachsen“. Die auszukehrende Hälfte des bei dem Richter zum Ham deponiert gewesenen Brautschatzes ist von dem von Boenen zuzüglich der nicht für die Kinder verbrauchten Zinsen bis zu deren Mündigkeit anzulegen, die ihm verbleibende Hälfte ist entsprechend von dem von der Reck anzulegen. Das überflüssige Geschmeide der Mutter ist zum Besten der Kinder zu verkaufen, die dem Johan Boenen daraus zugestellte goldene Kette von ihm zu diesem Behuf abzufordern. Die in der Sache bisher geführten Prozesse, für die u.a. Lic. Bloccius, Joannes und Dieterich baen, Adam Rieck und Gerhardt Boedinck als Advokaten, Prokuratoren usw. tätig waren, sollen als abgetan gelten. Zweifach ausgefertigt unter Ankündigung von Petschaften und Unterschriften: Conradt von Boenen, Dirick von der Reck zu Untrop, Dietherich von der Reck zu der Reck, Ludolff von Galen zu Ermelinkhoven. [1]

Standort der Urkunde

Die Urkunde gehört zum Archiv Uentrop. Dieses Archiv (ca. 450 Urkunden (1353-1805); 26 lfm. Akten (15.-20. Jhdt.) - Familien von der Recke, von Harmen bzw. von Horne; Güter der von der Recke in Livland; Hausbücher (17. Jhdt.), Kopialbuch; Archivinventare; Güter Uentrop, Haaren, Mundloh und Niederhaus; Jurisdiktion Uentrop; Kirchen-, Schul- und Armensachen zu Uentrop, Dolberg und Flierich; Höfe und Kotten in den Kirchspielen Beckum, Dolberg, Flierich, Herringen, Heessen, Hilbeck, Lünern, Pelkum und Uentrop; Zehnt zu Lanstrop; Ländereien, u. a. Ahlen; Hude; Jagd; Fischerei; Lippeschleuse; Brüche zu Uentrop; Mühle zu Uentrop; Tagelöhnerverzeichnisse; Finanzen.) liegt als Archivdepositum im Archivamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster.

Siehe auch

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch des Archivs Uentrop, LWL-Archivamt in Münster