Urkunde 1589 Februar 3

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Zwischen der Odilia von Fürstenberg, Frau, und sämtlichen Kapitularjungfern zu Oelinghausen auf der einen und der Dorothea von Galen Frau von Nehem zu Werries auf der anderen Seite wird wegen des Nachlasses der verstorbenen Frau Hilbrecht Freitags am 3. Februar 1589 folgender Vertrag geschlossen: Die Frau von Nehem erkennt die Schenkung, die ihre Base vor dem Richter zu Hamm zur Erstattung des rückständigen Weins gemacht hatte, an und verzichtet auf die Rente von 22 1/2 Talern aus zwei Verschreibungen bzw. auf ein Kapital von 450 Talern. Diese Renten hatten die von Oelinghausen aus ihren Gütern verschrieben. Sie waren sie in den letzten drei Jahren rückständig geblieben. Die Frau von Nehem verzichtet außerdem auf die in den letzten beiden Jahren nicht gezahlten Präbendarrenten und die Forderungen aus einem Nachjahr. Die von Oelinghausen überlassen dafür der Frau von Nehem den sonstigen Nachlaß, den diese somit überall einfordern kann. Über diesen Vertrag werden zwei gleichlautende Ausfertigungen erstellt, jeweils besiegelt mit dem Konventssiegel und bekräftigt durch die Unterschriften. Verhandelt zu Oelinghausen. Unterschriften der Frau Odilia von Fürstenberg, der Subpriorin und der Kellnerin sowie der Frau von Nehem, Bonaventura Wullius und Alberdt Larbus.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 337 I Kloster Oelinghausen - Urkunden, Nr. 788