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Urkunde 1585 Juli 26

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Vor dem Offizial zu Münster vergleichen sich am 26. Juli 1585 der Komtur und Bailli zu Steinfurt, Alexander von Galen, und Eberhardt und Ludolph von Galen, Söhne des verstorbenen Gerhard von Galen zum Ermelinghof und seiner Ehefrau Mechthild Korff, über ihr Kindesteil. Alexander und Eberhardt von Galen verzichten gegen den Empfang einer Geldsumme auf ihren Anteil am elterlichen Nachlass, insbesondere an Haus Ermelinghof (Ermelingkhove) und auch auf künftig zufallendes Gut. Siegelankündigung des Offizials, Unterschriftankündigung der Brüder Alexander und Eberhardt.

Gegeben und geschehen in Münster auf der Siegelkammer im Domhof.

Zeugen: Kaspar Knehem und Walter Haren, Bedienstete der Siegelkammer, sowie Gottfried Trippelvoett.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten
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