Zum Inhalt springen


Urkunde 1569 September 28 c

Aus HammWiki

Johann von Neheim zu Heidemühlen und seine Frau Dorothea von Galen stellen dem Dietrich von Galen zu Bisping am 28. September 1569 einen Schadlosbrief aus.

Regest

Johan von Nehem zu Heidenmühlen (Heymollen) und seine Frau Dorothea von Galen versprechen, den Diderich von Galen zu Bisping (-ngk) schadlos zu halten wegen der Bürgschaft, die er für sie gegenüber Anna Kerckeringk, Äbtissin des Klosters St. Ägidien in Münster, der Johan und Dorothea für 150 Gulden eine Rente von neun Gulden verkauft haben, übernommen hat. Zum Unterpfand setzen sie die Erben Klockenbusch und Qwanthe im Kirchspiel Dolberg in der Bauerschaft Guissen (Guitze). Johan von Nehem siegelt .

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen [1]

Anmerkungen

  1. Assen (Dep.), Urkunden, Nr. 1403

Siehe auch

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von HammWiki. Durch die Nutzung von HammWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.