Urkunde 1472 Januar 23
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Am 23. Januar 1472 wird Gerd von der Recke das Gut Schurhoff in Gänze wieder zugesprochen.
Regest
Gerd von der Recke löst von den Brüdern von Voss zu Northolt das Gut Schurhoff ein, dass Dietrich von Volmarstein dem Lubbert von Northolt versetzt hatte. Statt des ganzen Gutes aber wiesen ihm die Brüder von Voss nur einiges Land an, dass ihm ohnehin und zu seinem Meys-Erbe gehörte. Vor Gericht aber, vor dem die Brüder von Voss nicht erschienen waren, wurde gegen sie entschieden.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 316