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Urkunde 1444 September 13

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Herzog Adolf von Kleve gewährt am 13. September 1444 den Bürgern der Stadt Hamm ("Stat van dem Hamme") bis auf Widerruf, ihre Lebensmittel ("Provande") an seinen Zollstellen zu Wasser und zu Lande zollfrei passieren zu lassen; so, wie er auch die Bürger der Stadt Wesel dazu berechtigt hat.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 350c Märkische Betreffe in den klevischen Registern, Nr. 341
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