Hermann und Hartleff von Nehem, Brüder, verkaufen am 13. Dezember1419 dem Johann von Volmarstein und dessen Erben ihr Gut Diepenbrock zu Armingholte. Die Übereignung erfolgt vor dem Hammer Richter Gerd Brünninghaus. [1]
Wappen der Familie von NeheimWappen der Familie von Volmarstein