Urkunde 1385 Juni 15

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Everdt van Bochem, Sohn des verstorben Godeke van Bochem bekundet am 15. Juni 1385 für sich und seine Erben, dass er die drei Mark Rente aus seinem Gut, die er Steveke van Ruden aus seinem Gut zur Brugghen in Sandbochum im Kirchspiel Herringen verkauft hat, innerhalb der nächsten vier jahre ablösen will. Diese Ankündigung macht er gegenüber seinem Lehnherrn Dietrich von Volmarstein. Bei Nichterfüllung wird Everdt van Bochem das Lehen verlieren.

Bemerkungen

Der Name des Hofes thor Brugghen (zur Brücke) weist darauf hin, dass in Sandbochum im 14. Jahrhundert eine Lippebrücke existiert haben muss.

Literatur

  • Robert Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 202-203

Siehe auch