Urkunde 1341 März 6

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Wappen der Familie von Galen

Der Kölner Offizial setzt Gerardus von Galen wegen Nichtzahlung von Zinsen aus dem Zehnten in Osttünnen am 6. März 1341 ein Ultimatum unter Androhung der Exkommunikation.

Regest

Der Kölner Offizial befiehlt allen Pfarrern, Klerikern und Notaren der Diözese wie folgt: Dekan und Kapitel von St. Mariengraden zu Köln beschwerten sich, weil der Knappe Gerardus de Galen, Burgmann von Mark, ihnen 6 Mark Einkünfte, wie sie zu Hammo (Hamm) gängig sind, aus dem Zehnten zu Tunhe (Tünnen, Osttünnen) schuldet; diesen Zehnten hat Gerardus für einen angemessenen Preis von Lubbertus gt. Lorinch, Bürger von Hammo, gekauft, und Gerardus hat nun dem Stift seinen Zins alljährlich auf Martini (11.11.) zu zahlen, wofür er Everhardus, Rektor der Kirche zu Hammo, Gerardus gt. Clippinc und Johannes gt. Moys, Knappen, zu Bürgen setzte mit der Verpflichtung zum Einlager in Camene (Kamen) binnen acht Tagen. Die genannten Bürgen des Gerardus de Galen und dieser selbst sind zu dem versprochenen Einlager anzuhalten bei Strafe der Exkommunikation. Der Aussteller fordert zur Transfigierung der Publikationsdokumente auf.

Standort

Historisches Archiv der Stadt Köln [1]

Bemerkungen

Die Urkunde ging am 3. März 2009 durch den Einsturz des Kölner Archivs verloren.

Anmerkungen

  1. Bestand 251 Mariengraden, U 1/82

Siehe auch