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Urkunde 1336 September 14

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Conrad von der Mark und seine Gattin werden am 14. September 1336 als confratres in das Katharinenkloster zu Dortmund aufgenommen.

Regest

Justinus, Prior, Elisabeth, Priorin, und der gesamte Konvent des Katharinenklosters in Dortmund bekunden, dass sie unter Zustimmung des Abtes Arnold in Knechtstedt den edlen Conrad von der Mark und seine Gattin Elisabeth in ihre confraternitas aufgenommen und diesen die Berechtigung verliehen haben, an allen Messen, Vigilien, Reden, Jejunien, Kasteiungen und guten Werken teil zu haben. Conrad schenkt dafür dem Kloster 5 Mark Denare, wofür 6 Schillinge Rente erworben sind unter der Verpflichtung, jährlich zwei Memorien für die Stifter zu halten. [1]

Literatur

  • Rübel, Karl: Dortmunder Urkundenbuch. Band I. Erste Hälfte. Dortmund 1881

Siehe auch

Anmerkungen

  1. vgl. Rübel, Karl: Dortmunder Urkundenbuch. Band I. Erste Hälfte. Dortmund 1881. S. 356-357
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