Oberstadtdirektor: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. November 2017, 16:36 Uhr

Oberstadtdirektoren waren als Hauptverwaltungsbeamte dem Oberbürgermeister nordrhein-westfälischer Städte beigegeben. Sie führten die Verwaltung der Städte bis zur Reform 1999.