Zum Inhalt springen

Urkunde 1478 März 28

Aus HammWiki
Version vom 14. Juni 2020, 07:48 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Pfarrer zu Heessen bekommt am 28. März 1478 von Rom die Erlaubnis, den Gerd von der Recke, der einen erstochen hatte, zu absolvieren.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 320

Siehe auch

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von HammWiki. Durch die Nutzung von HammWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.