Urkunde 1339 Mai 24

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Der Knappe Hartlews Pyll bekundet am 24. Mai 1339, dass er der Kirche zu Heessen zu Ehren der Muttegottes sein Haus und Garten in Marcka (Mark) übertragen habe, und zwar zum Unterhalt eines Wachslichtes vor dem Marienbild bei den Prozessionen und später an allen Festtagen während der heiligen Wandlung, wobei er sich die lebenslängliche Nutznießung gegen Lieferung von 9 Pfund Wachs vorbehält. Nach seinem Tode können die Kirchenprovisoren frei über diesen Besitz verfügfen, sofern er nur zum Kauf des Wachses Verwendung finde. Weiterhin sollen die Provisoren an den vier Gottesmutterfesten "offere flammam er quatuor cuneos (Weißbrote) pro duobus denariis" für das Jahresgedächtnis für den Stifter und dessen Vorfahren. Der Aussteller bittet den Vizepleban Johannes in Heessen um Besiegelung. Praesentibus Joanne de Dinarde, Joanne, viceplebano in Hessene, sacerdotis, Glaco de Zwinden, eius temporis officiato consule (d.i. Amtmann in Hamm) et iudice Hammonensi (d.i. Richter in Hamm), Schulteto des Heessene, Schulteto de Kolinck, Henrich dicto Tarencan.

Literatur

Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF) [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Beibd. 3: Bischöfliches Diözesanarchiv Münster

Siehe auch