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Urkunde 1384 August 23

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Der Knappe Herman von Neheim [1] erklärt am 23. August 1384, die Knappen Curt von Langenstrot und Heinrich von dem Roddenberge wegen der Bürgschaft schadlos halten zu wollen, die sie für ihn beim Bischofe Simon von Paderborn und dessen Drosten und Amtmann Berthold von Natzungen übernommen haben.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen [2]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. hierbei handelt es sich um den Burgmann der Burg Mark Herman van Nehem
  2. A 250 I Grafschaft Rietberg - Urkunden, Nr. 153
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