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Urkunde 1555 Januar 1

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Am 1. Januar 1555 wird ein Ausgleich im Streit zwischen Dietrich von der Recke zu Caldenhof und Berndt Wytman erreicht.

Regest

Diederich van Heiden, Landcomtur des Deutschen Ordens in der Ballei Westfalen (landt cumpthur der ballyen Duytschs ordens in Westphalen), vermittelt im Streit zwischen Dietrich van der Recke vom Kaldenhof und Berndt Wytman, dem Schwager des Ausstellers. Wytmann wohnt auf Wytmans hove im Kirchspiel Dolberge, Bauerschaft Gemmerich (Gemmerke) und ist der Sohn von Berndt Kalen und Ehefrau Elsken. Er ist im Kirchspiel Drensteinfurt (Dreensteinforde) in der Bauerschaft Averdunk geboren. Wytmann ist mit seinem Eigentum dem Deutschen Orden verpflichtet und verbunden (unnd my bes anhertho myt eigendhumbs rechte verpflichtet unnd verbunden gewest). Zeugen: Wilhelm von der Recke aus Osnabrück (Wilhemen von der Recke, Kumpthure tho Osenbrugge) und Hermann Clapecke, Pastor zu Heessen. Siegelankündigung des Ausstellers. Im vifftheynhundert viffundvifftigesten jaren am dage circumcisionem domini.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch A 169 Studienfonds Münster, Haus Kaldenhof, Nr. 24

Siehe auch

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