Urkunde 1590 Dezember 5
Vor Arnold Langescheid, Richter des Herzogs Wilhelm zu Kleve, Jülich und Berg zu Hamm (Hamme) und Rhynern, verkaufen am 5. Dezember 1590 Dietrich von der Recke zum Kaldenhof (-hoffe) und seine Frau Anna Harmans an Johann Brechten, Altbürgermeister zu Hamm, Sohn Werners, für die Summe von 2.000 Reichstalern eine Rente von 120 Reichstalern. Die Rente ist zu zahlen auf St. Nikolaus bzw. 14 Tage vor- oder nachher aus dem genannten Kaldenhof bzw. aus dem Renninckhof und Wilckinckhof, Allodialgütern der Verkäufer. Die Güter liegen in den Kirchspielen und Bauerschaften Rhynern (Rhi-) und Berge, Amt und Gericht Hamm. Bei Nichtzahlung auch infolge Krieg, Brand usw. sollen die Käufer sämtlichen Besitz der Verkäufer zum Pfand nehmen können. Bei halbjähriger vorheriger Kündigung können die Verkäufer zum Zinstermin die Rente für 2.000 Reichstaler zurückkaufen, ebenso die Käufer bei Rückgabe der Urkunde.
Siegelankündigung des Dietrich von der Recke für sich und seine Frau und auf Bitten beider Parteien des Richters mit dem Gerichtssiegel.
Zeugen und Standgenossen: Johann Ulenbrock und Peter Berman, Bürger und Gerichtsprokuratoren zu Hamm.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten