Urkunde 1308 August 11: Unterschied zwischen den Versionen
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Daher haben wir mit der gemeinsamen Zustimmung unseres Konvents und unserer Kanoniker dem besagten Lambertus und seinen vorgenannten Töchtern versprochen und versprechen hiermit, dass wir uns verpflichtet fühlen, sie für die Zeit ihres Lebens mit Kleidung, Nahrung und anderen notwendigen Dingen zu versorgen, so wie es sich für sie gehört und vernünftig ist. | |||
Sollten wir aber die besagten Töchter oder eine von ihnen in einer für sie geeigneten Pfründe oder an einem Ort unterbringen, wo sie die notwendigen Dinge für ihr Leben auf ehrbare Weise erhalten können, dann sind wir oder wer uns in der Abtei nachfolgt, von der Verpflichtung, diese notwendigen Dinge zu geben und zu beschaffen, frei und entbunden. | |||
Wenn sich diese Versorgung oder Unterbringung für eine der Töchter als nicht angemessen erweisen sollte, werden wir der nicht untergebrachten Person jährlich sechs Malter Getreide, nämlich drei Malter Roggen und drei Malter Gerste, nach dem Warendorfer Maß am Fest des heiligen Martin im Winter (11. November) für die Zeit ihres Lebens geben und aus unserem Kornspeicher geben lassen. | |||
Es wurde auch vereinbart, dass, wenn der vorgenannte Lambertus nicht bei uns bleiben kann oder will, oder wir ihn aus irgendeinem vernünftigen oder wahrscheinlichen Grund nicht bei uns dulden können, wir demselben Lambertus sechs Malter Getreide, nämlich drei Malter Roggen und drei Malter Gerste, am Fest des heiligen Martin im Winter für die Zeit seines Lebens für die vorgenannten notwendigen Dinge und Lebensmittel geben werden. | |||
Außerdem, da wir die vorgenannten Güter von Henricus, genannt Herinc, einem Bürger in Hamm, dem dieselben Güter verpfändet waren, für achtundzwanzig Mark ausgelöst haben, haben sich die Ritter Lambertus von Hövel (Huvele) und Rutgerus von Galen, Arthur von Schwefe (Swewe), der Bruder des vorgenannten Lambertus, und Bruno von Lemenhus, (Knappen), gesamtschuldnerisch verpflichtet, dass sie uns und unserem Kloster für die besagten Güter die gebührende Gewährschaft leisten werden. | |||
Gegeben und geschehen im Jahre 1308, am Tag nach dem heiligen Märtyrer Laurentius (11. August), in Anwesenheit der folgenden Personen: | |||
Wilhelmus, Pfarrer | |||
Bruno, Caesarius, Hugo und Renfridus, Kanoniker unserer Kirche | |||
Bruno von Vernhove, Ritter, und sein Sohn Theodericus | |||
Bernhardus, Johannes und Hermannus, Brüder von Pikenbroke | |||
Gerhardus von Indagine | |||
Bruno von Hegne | |||
Ludolphus, genannt von Walgarden | |||
Rolandus, genannt von Enigerlo | |||
und viele andere glaubwürdige Personen. | |||
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