Urkunde 1512 März 2: Unterschied zwischen den Versionen

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Dietrich von der Recke zu Heessen trägt in einem Schreiben vom [[2. März]] [[1512]] den Edelherren Simon V. und Bernhard zur Lippe für seinen Lehnsmann Hermann von Lemgo, Bürger zu Hamm (Hamme) folgende Bitte vor: da die Stadt Hamm durch Feinde beunruhigt ist, kann dieser nicht auf dem für den 9. März (Dienstag nach Reminiscere) angesetzten Lehnstag in Lemgo erscheinen, um sich von den Edelherren mit dem Zehnt zu Brickhusen im Kirchpiel Boekem belehnen zu lassen, den er von deren verstorbenem Vater erhalten hatte. Er bittet darum, dass an seiner Stelle Adriaen den Wendt oder ein anderer der Amtleute den Edelherren Huldigung und Eid leisten möge.
Dietrich von der Recke zu Heessen trägt in einem Schreiben vom [[2. März]] [[1512]] den Edelherren Simon V. und Bernhard zur Lippe für seinen Lehnsmann Hermann von Lemgo, [[Bürgerbuch 16. Jahrhundert|Bürger]] zu Hamm (Hamme) folgende Bitte vor: da die Stadt Hamm durch Feinde beunruhigt ist, kann dieser nicht auf dem für den 9. März (Dienstag nach Reminiscere) angesetzten Lehnstag in Lemgo erscheinen, um sich von den Edelherren mit dem Zehnt zu Brickhusen im Kirchpiel Boekem belehnen zu lassen, den er von deren verstorbenem Vater erhalten hatte. Er bittet darum, dass an seiner Stelle Adriaen den Wendt oder ein anderer der Amtleute den Edelherren Huldigung und Eid leisten möge.


== Standort ==
== Standort ==

Aktuelle Version vom 7. November 2023, 20:52 Uhr

Dietrich von der Recke zu Heessen trägt in einem Schreiben vom 2. März 1512 den Edelherren Simon V. und Bernhard zur Lippe für seinen Lehnsmann Hermann von Lemgo, Bürger zu Hamm (Hamme) folgende Bitte vor: da die Stadt Hamm durch Feinde beunruhigt ist, kann dieser nicht auf dem für den 9. März (Dienstag nach Reminiscere) angesetzten Lehnstag in Lemgo erscheinen, um sich von den Edelherren mit dem Zehnt zu Brickhusen im Kirchpiel Boekem belehnen zu lassen, den er von deren verstorbenem Vater erhalten hatte. Er bittet darum, dass an seiner Stelle Adriaen den Wendt oder ein anderer der Amtleute den Edelherren Huldigung und Eid leisten möge.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe [1]
Digitalisat unter archive.nrw

Siehe auch

Anmerkungen

  1. L 1 / Lippische Landesherrschaft (Urkunden), Nr. 2350