Mord am OLG-Teich: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Ziel der Revision war die Klärung der Frage, ob das vom Schwurgericht Dortmund angenommene Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs tatsächlich erfüllt worden ist.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mord-am-olg-teich-verteidigung-geht-in-revision-das-sind-die-gruende-91661350.html Wa.de vom 11. Juli 2022]</ref>
Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Ziel der Revision war die Klärung der Frage, ob das vom Schwurgericht Dortmund angenommene Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs tatsächlich erfüllt worden ist.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mord-am-olg-teich-verteidigung-geht-in-revision-das-sind-die-gruende-91661350.html Wa.de vom 11. Juli 2022]</ref>


Am 26. Juli 2023 wurde über den WA bekannt, dass das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. Juni 2022 in Teilen vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 28. Februar 2023 aufgehoben wurde und die Strafsache neu verhadelt werden muss. Daran, dass Simon S. der Täter ist, rüttelt auch der BGH nicht, wohl aber an der Motivlage und den Einschätzungen zur Schuldfähigkeit. Das Landgericht habe seine Annahmen hierzu nicht rechtsfehlerfrei begründet, erklärte der BGH seine Entscheidung.<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/hamm-hannah-s-rechtsfehler-bgh-urteil-nach-mord-im-olg-park-ueberwiegend-aufgehoben-zr-92424696.html Wa.de vom 26. Juli 2023]</ref>
Am 26. Juli 2023 wurde über den WA bekannt, dass das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. Juni 2022 in Teilen vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 28. Februar 2023 aufgehoben wurde und die Strafsache neu verhandelt werden muss. Daran, dass Simon S. der Täter ist, rüttelt auch der BGH nicht, wohl aber an der Motivlage und den Einschätzungen zur Schuldfähigkeit. Das Landgericht habe seine Annahmen hierzu nicht rechtsfehlerfrei begründet, erklärte der BGH seine Entscheidung.<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/hamm-hannah-s-rechtsfehler-bgh-urteil-nach-mord-im-olg-park-ueberwiegend-aufgehoben-zr-92424696.html Wa.de vom 26. Juli 2023]</ref>


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