Integrationsfachdienst Hamm

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Logo des Integrationsfachdienstes Hamm

Der Integrationsfachdienst Hamm ist eine Trägergemeinschaft zwischen der Berufsförderungswerk Hamm GmbH, dem Caritasverband in Hagen sowie der Stadt Hamm. Der Hauptträger ist die Berufsförderungswerk Hamm GmbH.

Die Beratung des Integrationsfachdienst Hamm ist kostenlos und die Mitarbeiter/innen sind an die Schweigepflicht gebunden und geben persönliche Angaben nur mit der Einverständnis herraus.
Der IFD hilft Unternehmen die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder bereits beschäftigen.

Aufgaben

Ihr Integrationsfachdienst in Hamm

Die Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen vor allem Menschen mit einer Schwerbehinderung

Im Mittelpunkt stehen Menschen mit einer psychischen und/oder neurologischen Erkrankung, Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, mit einer Behinderung im Hören und Sehen sowie mit einer umfänglichen Körper- oder Mehrfachbehinderung.

Im Auftrag des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.

Der IFD berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Neueinstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechpartner. Er informiert über die Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit. Arbeitgeber, Vorgesetzte und Kollegen erhalten Hinweise im Umgang mit einem Beschäftigten mit Behinderungen. Der IFD unterstützt den Arbeitgeber bei der Klärung möglicher finanzieller Leistungen und berät bei deren Beantragungen.

Der Integrationsfachdienst berät und unterstützt

  • Beschäftigte mit Schwerbehinderung
  • Schulabgängermit (Schwer-) Behinderung
  • Menschen mit psychiatrischen Diagnosenbeim (Wieder-) Einstieg in das Arbeitsleben
  • Menschen die aus der Werkstat für behinderte Menschen (WfbM) auf den algemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen
  • Rehabilitanden bei der Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen, sowie Arbeitgeber für Beratung bei der Personalwahl
  • Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Fallmanagement nach psychosomatischer Rehabilitation

rechtlicher Hinweis

„Die Integrationsfachdienste sind in §§ 109 SGB IX bzw. § 33 Abs. 6 SGB IX gesetzlich geregelt. Sie sollen schnittstellen- und leistungsträgerübergreifend für die Bundesagentur für Arbeit (Vermittlung) und das Integrationsamt (Begleitung, Sicherung eines Arbeitsplatzes) sowie die Rehabilitationsträger (z.B. Eingliederung nach einem Unfall) tätig sein. Die Koordination der Arbeit der Integrationsfachdienste liegt bei den Integrationsämtern.“

Ansprechpartner

Folgende Berater/-innen sind bei uns tätig:

Für den Bereich Rehabilitation/Vermittlung

  • Herr Rossbach

Tel.: (02381) 587 - 567

Für den Bereich Übergang WfbM-Beruf und Psychiatrie- 1. Arbeitsmarkt

  • Herr Südhoff

Tel.: (02381) 587 - 555

  • Herr van Rickelen

Tel.: (02381) 587 - 563

Für den Bereich Übergang Schule – Beruf

  • Herr Brinkmann

Tel.: (02381) 587 - 556

  • Herr van Rickelen

Tel.: (02381) 587 - 563

Kommt es bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis zu Fragen oder Problemen helfen Ihnen unsere Fachkräfte aus dem Bereich der Begleitenden Hilfen, Sicherung:

  • Frau Sievert

Tel.: (02381) 587 - 554

  • Frau Haroska

Tel.: (02381) 587 - 552

Unsere Fachdienstmitarbeiterin für gehörlose oder hörgeschädigte Menschen: Hbifd.gif

  • Frau Horneffer

Mobil-Tel.: (0173) 268 91 47

Adresse

Ihre Ansprechperson für Hamm:

Ihr Kontakt beim Integrationsfachdienst (IFD): IFD Hamm Matthias Brinkmann Westring 2 59065 Hamm Tel.: 02381/587-556 Fax: 02381/587-99556 E-Mail: matthias.brinkmann@ifd-westfalen.de

Haltestelle

Westring, Busbahnhof, Bahnhof

Weblinks