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Urkunde 1248 Mai 1

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König Wilhelm von Holland bestätigt am 1. Mai 1248 die Privilegien der Stadt Duisburg. Unter den Zeugen befindet sich Graf Adolf von der Mark.

Wortlaut

Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst. Ihr Wortlaut wird nach Lacomlet, Band 2, (S. 172-173) zitiert: [1]

Übersetzung

Die Übersetzung der Urkunde ins Deutsche lautet:

Literatur

  • Lacomblet, Theodor Joseph: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Cöln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Cleve und Mark, und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden. 2, Von dem Jahr 1201 bis 1300 einschließlich. Elberfeld 1846
  • Westfälisches Urkundenbuch. Band 7. Die Urkunden des kölnischen Westfalens vom J. 1200-1300. Münster 1901

Anmerkungen

  1. Lacomblet, Theodor Joseph: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Cöln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Cleve und Mark, und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden. 2, Von dem Jahr 1201 bis 1300 einschließlich. Elberfeld 1846

Siehe auch

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