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Ämter

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Amt (Plural: Ämter) ist in Hamm der ältere Begriff für die später auch in Hamm Gilden oder Zünfte genannten Vereinigungen, die in der Regel aus Handwerkern gleichen Berufs bestanden. 1464 gab es bereits das Bäckeramt[1] , das Schmiedeamt[2], das Wüllneramt[3] und das Fleischhaueramt[4]. Die gewählten Vorsteher der Ämter hießen Richtleute. 1464 stellten diese vier geschworenen Ämter bei der Ratswahl vier Kurherren, während die Erbgenossen ebenfalls vier Kurherren stellten.[5] Als später Schneideramt[6], Schuhmacheramt[7], schließlich Ende des 17. Jahrhunderts[8] die Leinewebergilde [9] hinzukamen, blieb die Zahl der Kurherren (insgesamt 8) dennoch gleich. Der Einfluss der Erbgenossen ist somit kontinuierlich zurückgegangen.

Anmerkungen

  1. 1652: Beckerampt; 1708: Beckergilde; 1742: Beckerampt
  2. 1652: Schmidde ampt; 1719: Schmiede Gilde
  3. 1652: Wandtschneider und Wülner; 1708: Wandschneider und Kramer Zunfft; 1708: Wüllner und Wandschneider Zunfft; 1728: Wüllnerambt
  4. 1652: Fleishawer
  5. Timm 1965, S. 47.
  6. 1652: Schneider
  7. 1652: Loer und Schumaker; 1708: Schuster und Lohgerber Gilde
  8. Overmann, Stadtrechte der Grafschaft Mark 2: Hamm, S. 46
  9. 1652: Leinen Weber; 1708: Linnenweber Zunfft
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