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Urkunde 1548 September 6

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Die Erbscheidung zwischen Johann und Goddert von der Recke wird am 6. September 1548 vertraglich geregelt. Danach zahlt Johann seinem Bruder Goodert in Lifland 4000 Taler aus. Goddert von der Recke verzichtet dann mit seiner Frau Wilhelmine von Fürstenberg auf das elterliche Erbe und auf die Stammgüter zu Heessen.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 26

Siehe auch

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