Urkunde 1484 Mai 20

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In einem Lehnsrevers vom 20. Mai 1484 wird Johann von Schonenbergh erwähnt. Er ist Freigraf zu Heessen.

Regest

Wilhelm van dem Vytinckhove gen. Nortkercke reversiert Dietrich von der Recke, Dietrichs Sohn, die Belehnung mit dem Hof zu Brunynckhusen an der Straße im Kirchspiel St. Reinoldi (Dortmund), mit der Mühle zu Hoppene, mit dem halben Gut Kemenadinch und dem Zehnten zu Hacheney (Hathene), Kirchspiel Wellighofen.

Zeugen: Hermann von der Recke, Johann von Schonenbergh, Freigraf, und Heinrich Semeke.

Siegelankündigung des Ausstellers.

Datum: opp den donerstach na dem sondage cantate.

Überlieferung

Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Das anhängende Siegel zeigt im Schriftrund einen Sechspaß, darin einen Schild mit schrägrechten Kugelbalken.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. A 460 I Familie von der Recke-Volmerstein (Dep.) - Urkunden

Siehe auch