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Urkunde 1546 März 21

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Vor Johann Knipperdolling, Notar zu Münster, bevollmächtigen die Herrn von der Reck am 21. März 1539 ihren Bruder Gerd von der Reck zur Empfangnahme der Belehnung über den Hof zu Heessen mit Zubehör.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Rheda, Fürstliches Archiv, Bestand Limburg, Urkunden ; Signatur 321
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