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Urkunde 1540 Mai 17

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Diederich von Galen zum Ermelinghof erklärt am 17. Mai 1540 auch im Namen seiner Frau Anna und seines Sohnes Gerd, der verstorbene Gerd von Bodelschwingh (-swynge), ehemals Drost zu Lünen (Luynen), und seine Frau Catharina hätten für ihn 170 rheinische Gulden bei Ertman Swarte, Bürgermeister, Hermann Henck und Frans Winter, Bürger zu Dortmund, als Vormünder der Kinder des verstorbenen Reynolt Holtwickede und seiner Frau Belcken aufgenommen. Dafür habe er jährlich 18 1/2 Gulden Rente zu entrichten. Dafür habe Gerd von Bodelschwingh seine Güter zu Schwieringhausen bei Castrop (Swerinckhusen) und Groppenbruch (-brocke) und den Zehnten zu Altenmengede eingesetzt. Diese Verschreibung sei im Jahre 1534 August 6 (feria quinta post Vincula Petri) geschehen. Dietrich von Galen verspricht, Ernst von Bodelschwingh, Sohn des verstorbenen Gerd und Droste zu Lünen, schadlos zu halten und sagt gegebenenfalls das Einlager mit zwei reisigen Pferden zu. Als Unterpfand setzt Diederich seinen Monnickhoff in Uentrop (Vntorpe) und den Honhovers-Hof im Kirchspiel Hoevel zu Genegge.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten
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