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Urkunde 1432 Oktober 10

Aus HammWiki
Wappen der Familie Knipping
Wappen der Grafen von der Mark

Graf Gerhard von der Mark stimmt am 10. Oktober 1432 der Weiterverpfändung der Fischerei in Herringen an Gerd Knipping zu.

Regest

Gerhard von Kleve, Graf zur Mark, gibt seine Zustimmung, dass Hermann von Nehem, Sohn des verstorbenen Hermann, an Gerd Knypping für 100 Gulden oberländisch die Fischerei zu herringen (heringen) an der Lippe, die Hermann von Nehem pfandweise mit einer Heuwiese bei Weyrsinchusen von ihm für 186 Gulden rhein. innehat, weiterversetzt. Gerd Knipping soll "pandeschap und vysscherye" in gleicher Weise nutzen wie Hermann von Nehem. Siegelankündigung des Ausstellers.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Archiv Ermelinghof, Bestand Urkunden, Ermelinghof, Telgte, Signatur Urk. E 8

Siehe auch

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