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Urkunde 1660 November 2

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Dietrich von der Recke zu der Recke nimmt am 2. November 1660 testamentarische Verfügungen vor.

Regest

Diederich von der Reck bestimmt in einem nachträglichen Testamente, dass, wenn sein Sohn Diederich in unmündigen Jahren versterben solle, dass dann die Kinder des Johan Bertram von der Recke zu Ulenbrock und Horst, evtl. Johan von der Recke zu Uentrop resp. dessen Kinder, eventl. deren Schwäger von Oer nach ihrem Ableben substituirt sein sollten unter der Bedingung, dass sie reformirt sein würden.

Am selben Tage dem Gericht Unna übergeben.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden
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