Urkunde 1283: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Wir, von Gottes Gnaden Alexander, Propst von Kappenberg (Cappellensis), Johannes, Pfarrer der Kirche in Östinghausen (Ostinchusen), Henricus, Ritter und Schultheiß von Soest (Sosatiensis), haben beschlossen zu bezeugen, dass die Brüder Walramus und Johannes, genannt von Mildelstena, auf jegliches Gastrecht verzichtet haben, mit dem sie ohne triftigen Grund die Geistlichen, Herrn Abt Gerhardus und den Konvent des Klosters Liesborn (Lesebernensis), in ihrem Hof Nordwalde (Nortwalde) behelligten.
 
Dafür haben sie eine bestimmte Geldsumme erhalten. Und in Anerkennung des Kleinzehnts, nämlich von zwölf Pfennigen der üblichen Münze, den der Meier des besagten Hofes von Johannes als Lehen besitzt und den er und seine Erben auf ewig besitzen werden, werden den besagten Brüdern oder ihren Erben beim Tod des Meiers, der den vorgenannten Hof bewirtschaftet, zwölf Pfennige der oben genannten Münze gegeben, aber nur, wie gesagt, beim Tod des Meiers, der den Hof bewirtschaftet.
 
Zum eindeutigen Zeugnis dieser Sache bekräftigen wir auf Zustimmung und Bitten beider Parteien, nämlich des Herrn Abtes und des Konvents von Liesborn (Lesebernensis) auf der einen Seite und der besagten Brüder Walramus und Johannes auf der anderen Seite, dieses Schreiben mit unseren Siegeln.
 
Zeugen dieser Sache sind:
 
Ritter: Godefridus von Heessen (Hesnen)
 
Stephanus und Godescalcus, die Brüder, genannt Thoric, Burgmannen in Hovestadt (Hovesthat)
 
Wesselus von Galen
 
Theodericus und Johannes, die Brüder, genannt Volenspit
 
Antonius von Scheidingen (Schedinge), Burgmannen in der Mark
 
und sehr viele andere glaubwürdige Personen.
 
Dies geschah jenseits der Lippe (Lippiam) an einem Ort namens Schemme im Jahre des Herrn 1283.
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