Bertold Friedrich Wilhelm Ritter und Edler von Rappard

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Barthold Friederich Wilhelm Rappard (* 20. November 1748 in Kleve, † 28. Juni 1833 in Hamm) war Oberlandesgerichtspräsident in Hamm.

Unterschrift v. Rappard 1823

Familie

Barthold Friedrich Wilhelm Rappard wurde am 20. November 1748 als Sohn der Eheleute Friedrich Wilhelm Rappard (7. Mai 1699 - 1. April 1758) und Catharina Susanna Haesbaert (14. Februar 1709 - 29. Oktober 1784) geboren.

Barthold Friedrich Wilhelm Rappard heiratete Anna Elisabeth Wilhelmina Maria Asbeck am 11. Mai 1775 in Hamm. Aus der Ehe gingen folgende Kinder hervor:

  • 4. März 1776 Henriette Susanne von Rappard [1]
  • 26. Mai 1777 Johann Heinrich von Rappard [2]
  • 25. Dezember 1779 Karl Frederik von Rappard
  • 13. August 1781 Luise von Rappard
  • 11. August 1783 Wilhelm von Rappard
  • 21. Februar 1785 Christian von Rappard
  • 30. April 1786 Wilhelmine von Rappard (gestorben 21. Mai 1787)
  • 8. März 1788 Minette von Rappard
  • 31. August 1790 Wilhelm von Rappard
  • 4. Juni 1791 August von Rappard [3]
  • 30. August 1792 Eleonore von Rappard
  • 16. November 1793 Sophie von Rappard
  • 16. Januar 1795 Alexander von Rappard
  • 11. September 1797 Charlotte von Rappard
  • 9. Mai 1800 Marianne von Rappard

Berufliche Entwicklung

Erste Schritte

Eigentlich sollte Rappard dem Vater in der Führung der familieneigenen Seidenfabrikation folgen. Aber das scheiterte daran, dass sich kein Ausbildungsplatz zum Kaufmann für Rappard finden ließ. Angeblich haben alle Kaufleute ihm abgesagt, weil er eine schlechte Handschrift hatte.

Statt dessen studierte er bis 1769 ohne das an sich notwendige Abitur Rechtswissenschaft an der Universität Duisburg. Danach begann seine Karriere als Referendar bei der Regierung in Kleve. 1771 kam Rappard nach Hamm, und zwar als Advokat beim hiesigen Landgericht. Allerdings endete diese Karriere durch die preußische Justizreform von 1779/80. Er blieb dann Assistent beim Landgericht in Hamm - ohne geregeltes Einkommen.

Nobilierung

Barthold Friedrich Wilhelm Rappard wird durch den Reichsvikar Kurfürst Karl Theodor von Pfalzbayern am 26. September 1790 in den Reichsadelsstand als "Edler von" aufgenommen. [4]

Weitere Karriere

Die weiteren Karriereschritte folgen: zunächst wird Rappard Landrichter und schließlich wechselt er als Justiziar an die Kriegs- und Domänenkammer in Hamm, dort 1799 Direktor. 1807 wird er schließlich Präsident der Kriegs-und Domänenkammer.

In der napoleonischen Besatzungszeit verliert Rappard alle Ämter, wird dann aber 1812 Präsident des Tribunalgerichts in Hamm, einem erstinstanzlichen Strafgerichts. 1818 zieht es ihn wieder nach Kleve, wo er das Amt des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts übernimmt. Im Jahr seiner Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts organisiert er den Umzug des Gerichts von Kleve nach Hamm. Er bleibt bis 1830 in seinem Amt und begibt sich dann in den ruhestand.

Ehrungen

Anlässlich seines 60-jährigen Dienstjubiläums wurde von Rappard am 23. März 1829 in Hamm besonders geehrt. Er erhielt vom Preußischen König den Roten Adlerorden mit Eichenlaub und wurde von der Juristischen Fakultät der Universität Bonn mit dem Ehrendoktortitel gewürdigt. Darüber und über den Tagesablauf des 23. März wurde wie folgt in der Presse berichtet: [5]

Die 60jährige Jubelfeier des K. Oberl. Gerichts=Chefpräsidenten Herrn von Rappard zu Hamm.

Es ist ein seltenes großes Fest, den Tag in Kraft und Gesundheit begehen zu können, an welchem man auf eine lange Reihe von fünfzig Jahren zurückblickt, die man seinem Berufe treu und redlich gewidmet hat. Wenigen unter Vielen wurde das schöne Loos zu Theil, ein halbes Jahrhundert hindurch dem Vaterlande gedient, ihm seine Kraft, sein Bestreben geweiht zu haben. Aber zu den seltensten Geschenken des Himmels gehört unzweifelhaft der Tag, der das Jahrzehnt beschließt, welches man in treuer Pflichterfüllung noch nach dem großen Zeitabschnitte von fünfzig Jahren erlebt hat. Zu diesen hoch Begünstigten gehört der Chefpräsident des K. Oberlandesgerichts zu Hamm, Herr von Rappard. Ihm wurde bereits das Glück zu Theil, sein fünfzigjähriges Bestreben im Dienste des Vaterlandes und Königs von beiden würdig anerkannt zu sehen, und ihm sollte der noch schönere Tag grauen, der den Schluß des Dezenniums bezeichnete, welches er, den Jahren nach ein Greis, aber dem Leben und Streben in seinem Berufe nach ein kräftiger Mann, noch fernerhin durchlebte. Mit demselben ausgezeichneten Eifer, mit derselben rühmlichen Bestrebung, mit der nemlichen ungeschwächten Geisteskraft, mit derselben anerkannten Berufstreue hat der Gefeierter auch diese letzten zehn Jahre auf der ihm lange schon anvertrauten hohen Stelle gestanden; fest und sicher, fördernd und wirkend hat er auf der Bahn des Rechten und Großen gewandelt, sonder kleinliche Leidenschaft und leeres Vorurtheil, stets partheilos und ehrenwerth, eine Zierde der Behörde, an deren Spitze er gestellt worden, ein Vorbild zur Nachachtung für jeden Diener des Rechts und der Gerechtigkeit, für jeden treuen Unterthanen des Königs und Vaterlandes. Um so mehr verdiente dieser seltene schöne Tag festlich begangen zu werden; und das geschah auch.

Das 60-jährige Jubelfest des würdigen und verdienten Herrn Chefpräsidenten von Rappard fand am 23. März statt. Das Kollegium des Oberlandes=Gerichts und alle Civil= und Militärbehörden, so wie zahlreiche Freunde und Verehrer wolltem ihm dazu ihren Glückwunsch darbringen. Leider konnte aber der Herr Jubilarius wegen Kränklichkeit nur derselben von wenigen annehmen.

Deshalb begaben sich eine Deputation des Oberlandesgerichts=Kollegiums, bestehend aus den Herrn Oberlandes=Gerichtsräthen Jakobi und Möllenhoff, und Namens der beim Oberlandes=Gerichte fungierenden Herren Justizkommissarien der Herr Justiz=Commissionsrath Cappell nach der Behausung des Jubelgreise, und brachten ihm die heißesten Glückwünsche ihrer Committenten für das fernere Wohlergehen des hochgeschätzten Herrn Jubilars dar, welche der theure Mann auch mit der erfreulichsten Lebendigkeit beantwortete, aber nun mit wehmüthiger Empfindung die Einladung zu dem veranstalteten Mittagsmahl ablehnte. Nur dem Wunsche, einen aus seiner Familie zum Stellvertreter zu erwählen, wurde gern nachgegeben, und dazu den eben anwesenden königl. Oberförster Herr August von Rappard ernannt, der sich unter mehreren eingeladenen Familien=Mitgliedern eingefunden hatte.

Aber auch die beim Ober=Landesgerichte stehenden Herren Referendarien, mit demn Beweisen ihrer innigen Hochachtung und Verehrung nicht zurückstehend, sandten eine Deputation, nemlich die Herren Referendarien von Weiler, von Tabouillot und Davidis ab, welche einen nach einer zeichnung des Geh. Oberbauraths Schinckel sehr schönen, von Silber kunstreich gearbeiteten, inwendig vergoldeten Becher überreichten.

Derselbe war mit dem mit Lorbeer= und Eichenkranz umgebenen Wappen des Herrn Chefpräsidenten geziert und hatte folgende Inschrift. Im Kranze:

"Dem Königl. Preuß. Oberlandesgericht=Präsidenten Herrn Friedrich Wilhelm von Rappard zur Feier seines 60jährigen Dienstjubilat am 23. März 1830."

In der Hohlkehle des Pokals war der Bibelspruch ingraviert:

"Wer den Herrn fürchtet, der trifft die rechte Lehre, und macht die Gerechtigkeit leuchten wie ein Licht. Jesus Sirach Kap. 32. V. 20"

Im Fuße desselben stand: "Die Referendarien des Ober=Landes=Gerichtsdepartements Hamm." Als deckelknopf prangte über dem geschmackvollen Becher der Adler mit den Palmen des Friedens, - ein Symbol der treuen Anhänglichkeit des Jubelgreises an seinen König und seiner gesegneten Thätigkeit unter dem Schatten der preuß. Friedenspalme.

Ungeachtet seier Kränklichkeit nahm doch der Herr Jubilarius die Abgeordneten des Herrn Referendarien an, welche ubnter Überreichung des Weihgeschenkes in herzlichen Worten die gefühle der Hochachtung und Dankbarkeit aussprachen, die der Jubelgreis durch seine väterliche, mildernste Leitung in den Herzen Aller sich gegründet; - und ihm - als den besten und angenehmsten Dank - die Versicherung darbrachten, daß Alle das stets im Auge behalten würden, was sie in seinem Vorbilde als das Höchste erkannt, - und daß sie dahin streben würden, sich dereinst als seine würdigen Schüler zu beweisen, und so den Segen seines Wirkens noch auf ferne Zeitend dauernd zu machen. -

Sichtlich gerührt von diesen Aeußerungen inniger Verehrung und Anhänglichkeit erwiederte der ehrwürdige Hr. Jubularius ungefähr Folgendes:

"Meine Herren! - Sie haben mich durch die beweise Ihrer Liebe und Ihres Vertrauens erfreut und angenehm überrascht. - Es freut mich innig, aus Ihrem Munde zu vernehmen, daß Ihre Collegien die väterliche Sorgfalt und Liebe, mit der ich von jeher für ihr Wohl bedacht gewesen bin, erkannt und gwürdigt haben. Empfangen Sie hiermit die Versicherung, daß ich, so lange der Himmel es mir vergönnt, auch ferner den aufrichtigsten Antheil an Ihrem Wohlergehen nehmen werde. - An dem heutigen Tage, den ich durch die Gnade des Höchsten erlebt habe, stehe ich an dem einen Ende einer Laufbahn, an dessen anderem Endpunkte ich Sie in frischer Jugendkraft erblicke; in Seinem unerforschlichen Rathschlusse ist die - wohl nicht mehr ferne - Zeit bestimmt, wo ich vor ihm Rechenschaft ablegen soll. Halten Sie auf Ihrer Laufbahn, als Menschen und als Richter stets das im Auge, was allein diesen letzten ernsten Schritt erleichtern und freudig machen kann, was allein ausdauert, wenn alles andere nach und nach um Sie verschwindet: die Religion. - Beherzigen Sie diese väterliche Ermahnung; - es ist der beste Dank, den ich Ihnen für die Beweise Ihres Vertrauens und Ihrer Anhänglichkeit zollen kann! -

Gern nehme ich das Versprechen an, welches Sie mir eben im Namen Ihrer Herren Collegien gegeben haben: stets mit Eifer und treuer Pflichterfüllung die Bahn des rechten zu verfolgen; und ich hege die frohe Hoffnung, daß Sie alle diesem Versprechen getreu bleiben werden.

Bringen Sie Ihren Herren Collegen meinen herzlichen Dank für die viele Freude, die sie mir bisher durch Fleiß und guten Wandel, und durch die bei mehreren Gelegenheiten, und auch heute wieder mir bewiesene Liebe und Anhänglichkeit gemacht haben; - und die Versicherung, daß ich stets innigen Antheil an Ihnen nehmen werde. Möge es Ihnen Allen recht wohlergehen!" -

Zur fernern Feier des Festes war vom Kollegio des Oberlandesgerichts und dessen Justizkommissarien ein wahrhaft glänzendes Diner im Club=Saal von einigen 50 Couverts veranstaltet worden. Sämmtliche Behörden der Stadt wie auch Sr. Exc. der Wirkl. Geh. Rath und Oberpräsident Hr. Freiherr von Vincke und der Herr Oberlandesgerichts=Chefpräsident von bernuth von Münster, so wie mehrere Herren Dirigenten der Land= und Stadtgerichte des Oberlandesgerichts zu Hamm nahmen Theil an demselben.

Zuerst brachte der Herr Oberpräsident die Gesundheit des Königs, sodann der Heer Ober=Gerichts=Rath Jacobi die des würdigen Veteranen der Justiz, des Herrn Chefpräsidenten von Rappard mit dem Wunsche aus, daß eine baldige Genesung ihm zu Tehil werden möge, worauf der die Stelle seines Vaters vertretende Herr Oberförster von Rappard den Mitgliedern des Kollegii und dessen Justizkommissarien für die seinem Vater erwiesene Güte dankte.

Hiernächst verls der Herr Justizkommissions=Rath Cappel ein an den Herrn Jubilar gerichtetes Schreiben des herrn Staats=Ministers von Stein Exzellenz, welches folgendermaßen lautet:

"Cappenberg, den 23. März 1830

Hochwohlgeborener Herr, Hochzuehrender Herr Oberlandesgerichtspräsident!

Euer Hochwohlgeboren feiern heute Ihr 60jähriges Amtsjubiläum, umgeben von Ihrer Familie, von den Sie verehrenden Mitgliedern des Oberlandesgerichts, in einer Stadt, die Sie seit einem halben Jahrhundert für einen ihrer würdigsten Bürger anerkennt.

Sie erhalten einen Beweis der huldreichen Ersinnungen unseres hochverehrten Monarchen, der sich durch Verleihung eines von ihm selten zugetheilten Ehrenzeichen ausspricht.

Dieser Tag ist für Euer Hochwohlgeboren ein ehrenvoller, für Ihre Umgebungen, für Ihre nahen und entfernten Freunde, ein freudenvoller.

Ich glaube dreist behaupten zu dürfen, daß die Theilnahme keines Ihrer Freunde an diesem Tag und an dem ihn begleitenden Ereigniß lebhafter, inniger sein kann, als die meinige, als dessen, der seit vierzig Jahren Sie handeln und wirken sah, und in Ihnen den gründlichen Rechtsgelhrten, den scharfsinnigen Richter, den unermüdlichen Geschäftsmann ehrte; und den christlich gesinnten, den wohlwollenden, gutmüthigen Menschen, den treuen freund, den zärtlichen Gatten und Vater, liebte, welcher diese Gesinnungen und gefühle befestigte durch sein Betragen in den unglücklichen Zeiten der fremdherrschaft, wo Er häusliche Leiden, Krankheit mit frommer Hingebung und Würde ertrug.

Ich kann Euer Hochwohlgeboren meine freudige Theilnahme an den heutigen Tag nicht lebhaft genug aussprechen; ein mehreres Glück, als Sie besitzen, weiß ich Ihnen nicht zu wünschen, denn Sie genießen den inneren Frieden, den die Frucht eines gemeinnützigen, christlichen Lebens ist.

Mit der größten Verehrung beharre ich Euer Hochwohlgeboren ganz Ergebenster v. Stein."

worauf Herr Cappell das Wohl des Herrn Staatsministers, so wie aller anwesenden und abwesenden Freunde und Verehrer des Präsidenten ausbrachte.

Während diesem war nachfolgende Schreiben des Herrn Jubilars an die Festgesellschaft eingegangen:

"Hochwohl= und Wohlgebornere, Hochverehrte Herren!

Es schmerzt mich außerordentlich, daß durch die mir zugestoßene Unpäßlichkeit, nach meines Arztes und meiner eigenen Ueberzeugung, es mir unmöglich geworden ist, dem durch Ew. Hochwohl= und Wohlgeboren mit so vielem Wohlwollen und Freundschaft veranstalteten, ehrenvollen Feste persönlich beizuwohnen, und ich Wohldieselben gehorsamst und angelegentlichst bitten muß, mich dieserhalb hochgeneigt entschuldigen zu wollen.

Wenn übrigens dieses Fest, welches ich durch die Gande Gottes zu erleben das seltene Glück habe, schon an und für sich einen hohen Werth für mich hat: so wird dasselbe, zu meiner größten Freude, noch mehr erhöht durch die Beweise der Huld und Gnade, womit Sr. Majestät der König durch allerhuldreichste Verleihung des rothen Adlerordens mit Eichenlaub mich zu begandigen und zu beglücken allerhuldigst geruht haben.

Gewiß übertrifft dieses königliche Gnadengeschenk meine Erwartung, und ich weiß in der That keine Worte zu finden, die ehrfurchtsvollen und dankbaren Gefühle meines tief bewegten Gemüths recht lebhaft auszudrücken. Nur wünschen kann ich, mit treuester Anhänglichkeit und Liebe an die geheilgte Persone unseres huldreichen Monarchen, daß es der göttlichen Vorsehung gefallen möge: Allerhöchstdesselben theueres Leben bis zum längste Ziele menschlichen Alters zu erhalten und Allerhöchstdessen glorreiche Regierung ferner zu segnen und zu beglücken.

Aber auch Sie, meine hochverehrten Freunde, haben durch das veranstaltete freundliche und frohe Mahl dieses Fest verschönert und zur Freude belebt, auch mir dadurch einen öffentlichen, ehrenvollen Beweis Ihrer Achtung, Ihres Zutrauens und Ihrer Freundschft geschenkt, wodurch ich mich sehr geehrt und belohnt fühle und Ihnen dafür mit gerührtem Herzen meinen lebhaftesten und wärmsten Dank abzustatte die Ehre habe.

Aber eben diesen Dank wollen auch Sie, meine hohen Gönner und Freunde, welche dieses Fest mit Ihrer Gegenwart beehren, für diese ehrenvolle und wohlwollende Theilnahme hochgeeigt und freundschaftlich aufnehmen, mit der gehorsamst ergensten Bitte: daß Sie, meine hochverehrten Herren, sämmtlich mir Ihr freundschaftliches Wohlwollen stets erhalten wollen, daß aber auch die Vorsehung Ihnen, bei dem frohen Genusse einer unuterbrochenen heiteren Gesundheit, die höchste Stufe menschlichen Alters und der ehrenvollen Dienstjahre verleihen wolle.

Empfangen Sie übrigens, meine hochverehrenden Herren, aller Seits die Versicherung meiner größten Verehrung und Hochachtung.

Ew. Hochwohl= und Wohlgeborenen gehorsamst ergebenster Diener v. Rappard Hamm den 23. März 1830"

Das Diner dauerte bis spät am Abend.

Aber auch Allerhöchsten Orts wurde das Verdienst des würdigen Veteranen der Justiz würdig anerkannt. Sr. Marjestät der König hatten nemlich bereits einige Tage vorher mittelst eines sehr huldreichen Kabinetsschreibens dem Jubelgreise die Insignien des rothen Adlerordens IIter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen geruhet.

Desgleichen hatte sich die Universität zu Bonn beeifert, durch Uebersendung des Ehren diploms als Doctor utriusque juris dazu beizutragen, diesen Wintertag seines thatenreichen Lebens ihm hell und freundlich zu machen, und ein Verdienst ehrend anzuerkennen, welches sich durch so viele und segensreiche Erfolge bewährt hat.

Als eine angenehme Erinnerung an diesen frohen Tag erschien an demselben das von dem bekannten Maler Herrn Krewel gemalte und von Hrn. Auling sauber auf Stein gezeichnete äußerst ähnliche Bildnis des Hrn. Jubilarii, und wurde an die zahlreichen Subscribienten vertheilt. Auch war eine Zeichnung des von den Herren Referendarien überreichten Festpokals veranstaltet worden, um auch den vielen auswärtigen Verehrern des Jubelgreises, namentlich bei den Untergerichten beschäftigten Herren Referendarien, eine nähere Anschauung des in ihrem Namen mit überreichten Weihgeschenkes zu gewähren. -

So wurden die lnagjährigen Dienste und Bestrebungen des Jubelgreises nach Verdienst gewürdigt, und der schöne Ehrentag festlich gegangen. Möge der Edle bald genesen, uns noch lange erhalten bleiben in Fülle und Kraft der Gesundheit und er in seinem Berufe noch lange fortwirken wie er bisher gethan! -

[...]

Quellen zur Lebensgeschichte

Briefe an den Freiherrn vom Stein

Das Archiv des Freiherrn vom Stein enthält einige Orginalbriefe von Rappard an Stein persönlich. Diese sind als Digitalisate der Vereinigten Adelsarchive, Münster, verfügbar:

  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 4. November 1822 [6]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 13. November 1822 [7]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 16. November 1823 [8]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 20. Januar 1825 [9]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 13. Dezember 1825 [10]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 19. Dezember 1825 [11]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 28. Dezember 1825 [12]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 09. Januar 1826 [13]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 25. Januar 1826 [14]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 26. Juni 1827 [15]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 08. April 1830 [16]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 08. Juni 1830 [17]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 03. August 1830 [18]
  • Berthold Friedrich Wilhelm v. Rappard an Stein vom 20. November 1830 [19]

Autobiographie

Titelblatt der Autobiografie des Friedrich Wilhelm von Rappard

Der Sohn August von Rappard hat die Autobiografie seines Vaters posthum in Hamm veröffentlicht:

  • Selbstbiographie des Königl. Preuß. Oberlandesgerichts-Präsidenten D. Friedrich Wilhelm v. Rappard, Ritter des rothen Adlerordens II. Klasse mit Eichenlaub. Mit Anmerkungen und einer ergänzenden Fortsetzung der Lebensgeschichte. Hrsg. v. August von Rappard. Hamm 1839

Der Band ist als digitale Quelle in der Staatsbibliothek Berlin verfügbar. [20]

Literatur

Friedrich Wilhelm von Rapard: Eine beispiellose Karriere. Hamms erster OLG-Präsident. In: Hamm-Magazin. Hamm: 36. Jahrgang, Februar 2009. S. 8-9 [21]

Anmerkungen