Ausschüsse im Rat der Stadt Hamm: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. November 2022, 10:52 Uhr
Die Ausschüsse im Rat der Stadt Hamm haben die Aufgabe, in einem kleinem Kreis von Mandatsträgern einzelne Aufgabengebiete für eine abschließende Entscheidung des Rates vorzuberaten. Dabei können Entscheidungen der Fachausschüsse nur getroffen werden, soweit ihnen der Rat die Entscheidungszuständigkeiten übertragen hat.
Ausschüsse im Rat
Der Rat der Stadt Hamm ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Pflichtausschüsse zu bilden. Daneben kann der Rat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten weitere Ausschüsse bilden (freiwillige Ausschüsse).
Die Pflichtausschüsse sind:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Schulausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
Freiwillige Ausschüsse die der Rat beschlossen hat sind:
- Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Kulturausschuss
- Personal- und Feuerwehrausschuss
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- Sportausschuss
- Umweltausschuss
Sonstige Wahlausschüsse:
- Stadtwahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Kommunalwahlausschuss
- Wahlausschuss Landtagswahlkreis 118
- Wahlausschuss für den Bundestagswahlkreis 145