Ämter: Unterschied zwischen den Versionen
Überarbeitung |
K Präzisierung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Amt''' (Plural: '''Ämter''') ist in Hamm der ältere Begriff für die später auch in Hamm Gilden oder Zünfte genannten Vereinigungen, die in der Regel aus Handwerkern gleichen Berufs bestanden. Ursprünglich nahmen auch in Hamm die Erbgenossen, die sich aus der Patrizierschicht zusammensetzten, eine dominierende Stellung ein | '''Amt''' (Plural: '''Ämter''') ist in Hamm der ältere Begriff für die später auch in Hamm Gilden oder Zünfte genannten Vereinigungen, die in der Regel aus Handwerkern gleichen Berufs bestanden. Ursprünglich nahmen allerdings auch in Hamm die Erbgenossen, die sich aus der Patrizierschicht zusammensetzten, eine dominierende Stellung ein. 1464 gab es bereits Bäckeramt<ref> 1652: ''Beckerampt''; 1708: ''Beckergilde''; 1742: ''Beckerampt'' </ref> , Schmiedeamt<ref>1652: ''Schmidde ampt''; 1719: ''Schmiede Gilde'' </ref>, Wüllneramt<ref>1652: ''Wandtschneider und Wülner''; 1708: ''Wandschneider und Kramer Zunfft''; 1708: ''Wüllner und Wandschneider Zunfft''; 1728: ''Wüllnerambt'' </ref> und Fleischhaueramt<ref>1652: ''Fleishawer'' </ref>. Die gewählten Vorsteher der Ämter hießen [[Richtleute]]. 1464 stellten diese vier geschworenen Ämter im Rat je einen Kurherren, während die Erbgenossen ebenfalls vier Kurherren stellten.<ref> Timm 1965, S. 47.</ref> Als später Schneideramt<ref>1652: ''Schneider''</ref>, Schuhmacheramt<ref>1652: ''Loer und Schumaker''; 1708: ''Schuster und Lohgerber Gilde'' </ref> und schließlich noch die Leinewebergilde hinzukamen<ref> 1652: ''Leinen Weber''; 1708: ''Linnenweber Zunfft''</ref>, blieb die Zahl der Richtleute (insgesamt 8) dennoch gleich. Von diesen 8 stellten die Erbgenossen aber ab 1719 nur noch einen. Der Einfluss der Erbgenossen ist also kontinuierlich zurückgegangen. 1778 wurde die Zahl der Richtleute auf nur noch vier [[Gemeinheitsvorsteher]] reduziert. | ||
== Anmerkungen == | == Anmerkungen == | ||
Version vom 19. April 2025, 20:17 Uhr
Amt (Plural: Ämter) ist in Hamm der ältere Begriff für die später auch in Hamm Gilden oder Zünfte genannten Vereinigungen, die in der Regel aus Handwerkern gleichen Berufs bestanden. Ursprünglich nahmen allerdings auch in Hamm die Erbgenossen, die sich aus der Patrizierschicht zusammensetzten, eine dominierende Stellung ein. 1464 gab es bereits Bäckeramt[1] , Schmiedeamt[2], Wüllneramt[3] und Fleischhaueramt[4]. Die gewählten Vorsteher der Ämter hießen Richtleute. 1464 stellten diese vier geschworenen Ämter im Rat je einen Kurherren, während die Erbgenossen ebenfalls vier Kurherren stellten.[5] Als später Schneideramt[6], Schuhmacheramt[7] und schließlich noch die Leinewebergilde hinzukamen[8], blieb die Zahl der Richtleute (insgesamt 8) dennoch gleich. Von diesen 8 stellten die Erbgenossen aber ab 1719 nur noch einen. Der Einfluss der Erbgenossen ist also kontinuierlich zurückgegangen. 1778 wurde die Zahl der Richtleute auf nur noch vier Gemeinheitsvorsteher reduziert.
Anmerkungen
- ↑ 1652: Beckerampt; 1708: Beckergilde; 1742: Beckerampt
- ↑ 1652: Schmidde ampt; 1719: Schmiede Gilde
- ↑ 1652: Wandtschneider und Wülner; 1708: Wandschneider und Kramer Zunfft; 1708: Wüllner und Wandschneider Zunfft; 1728: Wüllnerambt
- ↑ 1652: Fleishawer
- ↑ Timm 1965, S. 47.
- ↑ 1652: Schneider
- ↑ 1652: Loer und Schumaker; 1708: Schuster und Lohgerber Gilde
- ↑ 1652: Leinen Weber; 1708: Linnenweber Zunfft