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Ratsverwandte: Unterschied zwischen den Versionen

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Schulte (Diskussion | Beiträge)
Art. Ratsverwandte
 
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K kat. Ratsverfassung erg.
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Als Ratsverwandter wurde ein Mitglied des Stadtrats bezeichnet. Später wurden diese als Ratsherren bezeichnet.
Als Ratsverwandter wurde ein Mitglied des Stadtrats bezeichnet. Später wurden diese als Ratsherren bezeichnet.
[[Kategorie:Ratsverfassung]]

Version vom 28. Juli 2024, 08:10 Uhr

Als Ratsverwandter wurde ein Mitglied des Stadtrats bezeichnet. Später wurden diese als Ratsherren bezeichnet.

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