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'''Amt''' (Plural: '''Ämter''') ist in Hamm der ältere Begriff für die später auch in Hamm Gilden oder Zünfte genannten Vereinigungen, die in der Regel aus Handwerkern gleichen Berufs bestanden. Ursprünglich nahmen auch in Hamm die Erbgenossen, die sich aus der Patrizierschicht zusammensetzten, eine dominierende Stellung ein. Die gewählten Vorsteher der Ämter hießen [[Richtleute]]. 1464 gab es bereits Bäckeramt, Schmiedeamt, Wüllneramt und Fleischhaueramt. Später traten Schneideramt und Schuhmacheramt, schließlich noch die Leinewebergilde hinzu. | '''Amt''' (Plural: '''Ämter''') ist in Hamm der ältere Begriff für die später auch in Hamm Gilden oder Zünfte genannten Vereinigungen, die in der Regel aus Handwerkern gleichen Berufs bestanden. Ursprünglich nahmen auch in Hamm die Erbgenossen, die sich aus der Patrizierschicht zusammensetzten, eine dominierende Stellung ein. Die gewählten Vorsteher der Ämter hießen [[Richtleute]]. 1464 gab es bereits Bäckeramt<ref> 1652: ''Beckerampt''; 1708: ''Beckergilde''; 1742: ''Beckerampt'' </ref> , Schmiedeamt<ref>1652: ''Schmidde ampt''; 1719: ''Schmiede Gilde'' </ref>, Wüllneramt<ref>1652: ''Wandtschneider und Wülner''; 1708: ''Wandschneider und Kramer Zunfft''; 1708: ''Wüllner und Wandschneider Zunfft''; 1728: ''Wüllnerambt'' </ref> und Fleischhaueramt<ref>1652: ''Fleishawer'' </ref>. 1464 stellten diese vier geschworenen Ämter je einen Kurherren, die Erbgenossen hingegen vier Kurherren.<ref> Timm 1965, S. 47.</ref> Später traten Schneideramt<ref>1652: ''Schneider''</ref> und Schuhmacheramt<ref>1652: ''Loer und Schumaker''; 1708: ''Schuster und Lohgerber Gilde'' </ref> , schließlich noch die Leinewebergilde hinzu<ref> 1652: ''Leinen Weber''; 1708: ''Linnenweber Zunfft''</ref>. | ||
So lassen sich 1719 entsprechend acht Richtleute finden, von denen die Erbgenossen aber nur noch einen stellten. Ihr Einfluss ist also deutlich zurückgegangen. 1778 wird die Zahl der Richtleute auf nur noch vier [[Gemeinheitsvorsteher]] reduziert. | |||
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Version vom 21. August 2024, 13:33 Uhr
Amt (Plural: Ämter) ist in Hamm der ältere Begriff für die später auch in Hamm Gilden oder Zünfte genannten Vereinigungen, die in der Regel aus Handwerkern gleichen Berufs bestanden. Ursprünglich nahmen auch in Hamm die Erbgenossen, die sich aus der Patrizierschicht zusammensetzten, eine dominierende Stellung ein. Die gewählten Vorsteher der Ämter hießen Richtleute. 1464 gab es bereits Bäckeramt[1] , Schmiedeamt[2], Wüllneramt[3] und Fleischhaueramt[4]. 1464 stellten diese vier geschworenen Ämter je einen Kurherren, die Erbgenossen hingegen vier Kurherren.[5] Später traten Schneideramt[6] und Schuhmacheramt[7] , schließlich noch die Leinewebergilde hinzu[8]. So lassen sich 1719 entsprechend acht Richtleute finden, von denen die Erbgenossen aber nur noch einen stellten. Ihr Einfluss ist also deutlich zurückgegangen. 1778 wird die Zahl der Richtleute auf nur noch vier Gemeinheitsvorsteher reduziert.
Anmerkungen
- ↑ 1652: Beckerampt; 1708: Beckergilde; 1742: Beckerampt
- ↑ 1652: Schmidde ampt; 1719: Schmiede Gilde
- ↑ 1652: Wandtschneider und Wülner; 1708: Wandschneider und Kramer Zunfft; 1708: Wüllner und Wandschneider Zunfft; 1728: Wüllnerambt
- ↑ 1652: Fleishawer
- ↑ Timm 1965, S. 47.
- ↑ 1652: Schneider
- ↑ 1652: Loer und Schumaker; 1708: Schuster und Lohgerber Gilde
- ↑ 1652: Leinen Weber; 1708: Linnenweber Zunfft