Munizipalrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2008, 16:12 Uhr

Der Munizipalrat der Gemeinde Hamm war das kommunale Beratungsgremium, das bei der Neuorganisation der Kommunalverfassung im Großherzogtum Berg eingeführt wurde. In Hamm wurden die Mitglieder 1808 ernannt. Sie hatten lediglich beratende Funktion. An der Verwaltungsspitze stand - nach französischem Vorbild - der Maire, dem zwei Beigeordnete assistierten. Auch bei der Wiedereingliederung Hamms in das Königreich Preußen wurde die bergische Kommunalverfassung beibehalten. Aus dem Munizipalrat war lediglich der Gemeinderat geworden, dessen Mitglieder jedoch weiterhin - meist auf Lebenszeit - ernannt wurden. Erst nachdem am 30. Dezember 1834 der Westfälische Provinziallandtag die Einführung der Revidierten Städteordnung angekündigt hatte, fanden in Hamm 1835 erstmalig Wahlen zum Gemeinderat statt.

Literatur

  • Thomas Vormbaum: Autonomie, Zentralismus und Selbstverwaltung. Die westfälische Kommunalverfassung und ihre Anwendung in Hamm vom Ausgang der altpreußischen Zeit bis zur Einführung der Revidierten Städteordnung (1700-1835), in: 750 Jahre Stadt Hamm, hrsg. von Herbert Zink, Hamm 1976, S. 255-292.