Gut Vogelhaus
Das Gut Vogelhaus ist seit dem 14. Jahrhundert urkundlich erwähnt, erstmalig als Burg Norddinker gnt. Voghelhus in der Urkunde 1398 Mai 7. Es wird von Egelbert Graf von der Mark an das Kloster Welver verschenkt.
Das KLoster Welver hat das Gut verlehnt. Im Jahr 1640 kommt es nach einem Streit zwischen dem Kloster und dem inzwischen verstorbenen Lehnsmann Baltasar von Galen zu Hohenover über rückständige Pachtzahlungen mit dem Ehepaar Obristwachtmeister Gerard Schilling und dessen Ehefrau Margaretha von Galen, Tochter des oben erwähnten Balthasar von Galen, zum Interessenausgleich. Das Ehepaar wird nunmehr mit dem Gut belehnt, was in einer Urkunde vom 20. August 1640 festgehalten wird. Die Pacht beträgt zu dieser Zeit 6 Mütte Roggen, 1 Malt Gerste, 2 Malter Hafer Soester Maß und muss in das Klosterkornhaus zu Welver eingeliefert werden.
Nachdem der Vogelhof von den Eheleuten de Schilling an das KLoster in Welver heimgefallen ist, wird das Gut im Jahr 1667 an Franz von Bodelschwingh zu Hohenover, Obrist und Kommandant zu Hamm, und dessen Ehefrau Johannette von Genardt auf deren Lebenszeit verpachtet. Die jährliche Pacht wird auf je 1 Malter Roggen und Gerste, 2 Malter Hafer festgesetzt, die jedoch bei Krieg und Hagelschlag nachgelassen werden, wie eine Urkunde vom 12. Juli 1667 belegt.
Johann Caspar von Neheim wird im Jahr 1696 durch Tausch Eigentümer von Gut Vogelhaus.
Johann Adolf von Ossenbruch zur Wische musste es zur Abwendung eines Konkurses im Jahr 1745 zusammen mit dem Haus Hohenover verkaufen. Erwerber war diesmal der Justizrat Christian Albert zur Heiden, Bürgermeister von Hamm.