Kommunalwahlen in Hamm: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der ersten Kommunalwahl der Nachkriegszeit [[1946]] in Hamm, wurde von der damaligen Militärregierung Bestimmungen über eine Wahl zu einer kommunalen Vertreterkörperschaft erlassen. Jeder Bezirk sollte zwischen 3.600 und 4.200 Einwohner umfassen. Der zu wählende Kandidat, sollte im Wahlbezirk seinen Wohnsitz haben und musste, nachdem er vom Entnazifizierungsauschuss auf seine politische Zuverläsigkeit überprüft worden war, die Genehmigung der Militärregierung haben. Insgesamt gab es acht Wahlbezirke, in dem jeweils die ersten drei Kandidaten mit den meisten Stimmen als direkt gewält galten. Somit wurden 24 Kandidaten direkt und 6 Kandidaten über Resevelisten in die Stadtverordnetenversammlung ([[Rat]]) gewählt. Jeder Wähler hatte bis zu drei Stimmen. Jedoch konnte ein Kandidat maximal nur eine Stimme bekommen.  
Bei der ersten Kommunalwahl der Nachkriegszeit [[1946]] in Hamm, wurde von der damaligen Militärregierung Bestimmungen über eine Wahl zu einer kommunalen Vertreterkörperschaft erlassen. Jeder Bezirk sollte zwischen 3.600 und 4.200 Einwohner umfassen. Der zu wählende Kandidat, sollte im Wahlbezirk seinen Wohnsitz haben und musste, nachdem er vom Entnazifizierungsauschuss auf seine politische Zuverläsigkeit überprüft worden war, die Genehmigung der Militärregierung haben. Insgesamt gab es acht Wahlbezirke, in dem jeweils die ersten drei Kandidaten mit den meisten Stimmen als direkt gewält galten. Somit wurden 24 Kandidaten direkt und 6 Kandidaten über Resevelisten in die Stadtverordnetenversammlung ([[Rat]]) gewählt. Jeder Wähler hatte bis zu drei Stimmen. Jedoch konnte ein Kandidat maximal nur eine Stimme bekommen.  


Von [[1948]] bis [[1999]] gab es eine [http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland%20 Fünf-Prozent-Hürde] für den Stadtrat sowie für die Bezirksvertretungen ([[1979]]-1999) nach dem System [https://de.wikipedia.org/wiki/D%E2%80%99Hondt-Verfahren d´Hondt]. Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Münster, wurde diese für das Land Nordrhein-Westfalen komplett aufgehoben. Seitdem werden die Mandate nach dem [http://www.wahlschlepper.net/berechnungsverfahren/ Quotenverfahren] mit Restausgleich nach größten Bruchteilen ([http://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html Hare/Niemeyer]) verteilt.
Von [[1948]] bis [[1999]] gab es eine [http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland%20 Fünf-Prozent-Hürde] für den Stadtrat sowie für die Bezirksvertretungen ([[1979]]–1999) nach dem System [https://de.wikipedia.org/wiki/D%E2%80%99Hondt-Verfahren d´Hondt]. Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Münster, wurde diese für das Land Nordrhein-Westfalen komplett aufgehoben. Seitdem werden die Mandate nach dem [http://www.wahlschlepper.net/berechnungsverfahren/ Quotenverfahren] mit Restausgleich nach größten Bruchteilen ([http://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html Hare/Niemeyer]) verteilt.


Einen vorerst letzten Versuch unternahm der Gesetzgeber mit einer in der Verfassung verankerten 2,5-%-Hürde, doch auch dies wurde im November 2017 vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt.
Einen vorerst letzten Versuch unternahm der Gesetzgeber mit einer in der Verfassung verankerten 2,5-%-Hürde, doch auch dies wurde im November 2017 vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt.