Hamm: Unterschied zwischen den Versionen

3 Bytes hinzugefügt ,  18. Juli 2022
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 97: Zeile 97:
An der Spitze der Stadt ist bereits seit [[1263]] ein Rat nachweisbar. Er wechselte jährlich. Der „sitzende Rat“ hatte 12 Mitglieder, die nach Ablauf des Amtsjahres den „alten Rat“ bildeten. Wurde der Rat anfangs vom [[Grafen von der Mark|Stadtherrn]] ernannt, so wählte ihn die Bevölkerung ab 1376. Später wurde er indirekt durch 8 Kurherren gewählt. Vorsitzende des Rates war zunächst ein, später zwei [[Bürgermeister]]. Seit dem 16. Jahrhundert gab es einen [[Magistrat]] als geschäftsführendes Organ des Rates. Diesem gehörten die Bürgermeister, zwei Kämmerer und zwei Fiscimeister an. Durch die Interimsinstruktion von [[1718]] wurde die altständische Ratsverfassung außer Kraft gesetzt und der jährlich wechselnde Rat durch den ständigen Magistrat ersetzt, der vom preußischen König meist auf Lebenszeit ernannt wurde. [[1808]] wurde in Hamm die Kommunalverfasssung des Großherzogtums Berg eingeführt. Dem Maire ([[Bürgermeister]]) standen zwei Beigeordnete zur Seite, die von den ebenfalls ernannten Mitgliedern des [[Munizipalrat|Munizipalrates]] beraten wurden. Auch nach der Wiedereingliederung in das Königreich Preußen blieb dieser Zustand erhalten, wobei der Munizipalrat in [[Gemeinderat]] umbenannt wurde, dessen Mitglieder aber immer noch (in der Regel auf Lebenszeit) ernannt wurden.
An der Spitze der Stadt ist bereits seit [[1263]] ein Rat nachweisbar. Er wechselte jährlich. Der „sitzende Rat“ hatte 12 Mitglieder, die nach Ablauf des Amtsjahres den „alten Rat“ bildeten. Wurde der Rat anfangs vom [[Grafen von der Mark|Stadtherrn]] ernannt, so wählte ihn die Bevölkerung ab 1376. Später wurde er indirekt durch 8 Kurherren gewählt. Vorsitzende des Rates war zunächst ein, später zwei [[Bürgermeister]]. Seit dem 16. Jahrhundert gab es einen [[Magistrat]] als geschäftsführendes Organ des Rates. Diesem gehörten die Bürgermeister, zwei Kämmerer und zwei Fiscimeister an. Durch die Interimsinstruktion von [[1718]] wurde die altständische Ratsverfassung außer Kraft gesetzt und der jährlich wechselnde Rat durch den ständigen Magistrat ersetzt, der vom preußischen König meist auf Lebenszeit ernannt wurde. [[1808]] wurde in Hamm die Kommunalverfasssung des Großherzogtums Berg eingeführt. Dem Maire ([[Bürgermeister]]) standen zwei Beigeordnete zur Seite, die von den ebenfalls ernannten Mitgliedern des [[Munizipalrat|Munizipalrates]] beraten wurden. Auch nach der Wiedereingliederung in das Königreich Preußen blieb dieser Zustand erhalten, wobei der Munizipalrat in [[Gemeinderat]] umbenannt wurde, dessen Mitglieder aber immer noch (in der Regel auf Lebenszeit) ernannt wurden.
Erst mit der Einführung der Revidierten Städteordnung fanden in Hamm [[1835]] Wahlen zum Gemeinderat statt. Bei der Einführung der Magistratsordnung in der preußischen Provinz Westfalen 1855 wurde auch der Gemeinderat in [[Stadtverordnetenversammlung]] umbenannt. Diese wurde bis [[1918]] nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt. [[1919]] bis [[1933]] blieb die Magistratsordnung im Grundsatz erhalten, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wurden nun aber nach dem allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht gewählt. Während der NS-Zeit wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone zunächst einen neuen [[Oberbürgermeister]] ein. Dieser blieb im Amt, bis der [[Bürgerrat]] - das von der Militärregierung ernannte kommunale Selbstverwaltungsregemium - [[Josef Schlichter]] zum Oberbürgermeister wählte. [[1946]] wurde die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild eingeführt. Danach gab es einen vom Volk gewählten „Rat der Stadt“, dessen Mitglieder man als „Stadtverordnete“ bezeichnete. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den [[Oberbürgermeister]] als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab [[1946]] ebenfalls einen hauptamtlichen [[Oberstadtdirektor]] als Leiter der Stadtverwaltung. [[1999]] wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen [[Oberbürgermeister]]. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wurde [[1999]] erstmals direkt von den Bürgern der Stadt gewählt. Derzeit versieht dieses Amt [[Marc Herter]] (seit 2020).
Erst mit der Einführung der Revidierten Städteordnung fanden in Hamm [[1835]] Wahlen zum Gemeinderat statt. Bei der Einführung der Magistratsordnung in der preußischen Provinz Westfalen 1855 wurde auch der Gemeinderat in [[Stadtverordnetenversammlung]] umbenannt. Diese wurde bis [[1918]] nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt. [[1919]] bis [[1933]] blieb die Magistratsordnung im Grundsatz erhalten, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wurden nun aber nach dem allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht gewählt. Während der NS-Zeit wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone zunächst einen neuen [[Oberbürgermeister]] ein. Dieser blieb im Amt, bis der [[Bürgerrat]] - das von der Militärregierung ernannte kommunale Selbstverwaltungsregemium - [[Josef Schlichter]] zum Oberbürgermeister wählte. [[1946]] wurde die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild eingeführt. Danach gab es einen vom Volk gewählten „Rat der Stadt“, dessen Mitglieder man als „Stadtverordnete“ bezeichnete. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den [[Oberbürgermeister]] als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab [[1946]] ebenfalls einen hauptamtlichen [[Oberstadtdirektor]] als Leiter der Stadtverwaltung. [[1999]] wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen [[Oberbürgermeister]]. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wurde [[1999]] erstmals direkt von den Bürgern der Stadt gewählt. Derzeit versieht dieses Amt [[Marc Herter]] (seit 2020).
Die Bezirksbürgermeister der Stadtbezirke sind [[Stefanie Baranski-Müller]] (Mitte), [[Klaus Alewelt]] (Herringen), [[Axel Püttner]] (Pelkum), [[Andreas Obering]] (Rhynern), [[Björn Pförtzsch]] (Uentrop), [[Hartmut Weber]] (Bockum-Hövel) und [[Erzina Brennecke]] (Heessen).
Die Bezirksbürgermeister der Stadtbezirke sind [[Stefanie Baranski-Müller]] (Mitte), [[Franz Tillmann]] (Herringen), [[Axel Püttner]] (Pelkum), [[Andreas Obering]] (Rhynern), [[Björn Pförtzsch]] (Uentrop), [[Klaus Jendreiek]] (Bockum-Hövel) und [[Erzina Brennecke]] (Heessen).


=== Verwaltungsspitze ===
=== Verwaltungsspitze ===